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Gemeinden haben zur Umsetzung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Bebauungsplanzonierung auf Antragdes Bauwerbers bzw. im Anlassfall Bebauungspläne zu erstellen. Das Verfahren ist unverzüglich einzuleiten und nach spätestens 18 Monaten abzuschließen. Baubewilligungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz dürfen erst nach Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes erteilt werden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan erstellt wird und dies einem effektiven Bauverbot für den Bauwerber gleichkommt? Die langjährige Nichterlassung eines Bebauungsplanes stellt in Bezug auf einzelne Grundstücke eine unzulässige Eigentumsbeschränkung dar, wie der VfGH mittlerweile bereits mehrmals (wie V 249 / 2021 vom 3. März 2022) entschieden hat.
Welche Festlegungen hinsichtlich Lage, Größe, Höhe, Gestaltung und Funktion sind im Zuge der nächsten Revision oder Änderung des Flächenwidmungsplanes im Rahmen der Bebauungsplanzonierung zu treffen? Dürfen bauliche Anlagen, die sich in die umgebende Bebauung einfügen, der Ensemblekomplettierung dienen und im Einklang mit den in der Bebauungsplanung verfolgten Zielsetzungen stehen, schon vor dem Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes baurechtlich bewilligt werden?
Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:
Donnerstag, 13. März 2025
14.00 Uhr |
Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr |
Was kann ein Bebauungsplan, was muss er leisten? - Mindeststandards versus fakultativem Inhalt |
14.50 Uhr |
Rechtliche Maximalinhalte - was lässt sich über Bebauungspläne regeln, wo liegen die Grenzen? |
15.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr |
Kaffeepause |
16.20 Uhr |
Der gestalterische Inhalt des Bebauungsplanes |
16.50 Uhr |
Welches Potential hat ein Bebauungsplan als städtebauliche Rahmensetzung? |
17.20 Uhr |
Die Umsetzung in der Praxis aus der Sicht des Bau-Sachverständigen |
17.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr | Ende des Seminares |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Bernhard INNINGER, Leiter des Stadtplanungsamtes des Magistrates Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Hemma HARTL, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz
DI Monika IVANCIC, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz
DI Anna TROST, A 15 - Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Mag. Fabian WINDHAGER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2025:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr Mitarbeiter:innen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 Mitarbeiter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Donnerstag, 13. März 2025
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 27. Februar 2025
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