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Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2024 (BGBl. I Nr. 30/2024) normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Geländeunebenheiten und Geländeanpassungen sowie das Lagern von Abfällen über die Zwischenlagerfrist (zum Zwecke der Beseitigung über ein Jahr, zum Zwecke der Verwertung über drei Jahre) sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.
Die neuen Bestimmungen dieser Novelle traten mit 1. Jänner 2025 in Kraft, Ziele sind vor allem folgende:
Aktuelle Judikatur – wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-238/21 Porr, wonach nicht kontaminierter, einer Qualitätskontrolle unterzogener Bodenaushub nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, das im Sinne der Recycling-Wirtschaft zum Zwecke der Geländeanpassung geeignet und zulässig ist, zu betrachten ist – und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.
Dienstag, 8. April 2025
13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einführung DI Dr.techn. Michael LESNIK |
14.10 Uhr: | Die ALSAG-Novelle 2024
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14.50 Uhr: | Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens - Entkoppelung des ALSAG-Verfahrens
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15.30 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
15.50 Uhr: |
Kaffeepause |
16.10 Uhr: | Abfallende NEU - wann liegt Beitragspflicht im Sinne des ALSAG vor?
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16.40 Uhr: |
Neuerungen in der Bundesförderung nach Umweltförderungsgesetz (UFG)
DI Moritz ORTMANN (Online-Vortrag)
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17.00 Uhr: |
Neue Maßstäbe zur Beurteilung von Altstandorten, Altablagerungen und Altlasten
DI Dr. Jürgen MAIER / DI Dagmar VORRABER |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, der Bezirkshauptmannschaften sowie der Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Dr. Peter IVANKOVICS, M.A., LL.M., Partner der hba Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Dr. Jürgen MAIER, Ing. Kons. für technische Chemie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Moritz ORTMANN, Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Dagmar VORRABER, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten
DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2025:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB.
Ziviltechniker-Forum
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Dienstag, 08. April 2025
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Online
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 25. März 2025
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