Die ALSAG‑Novelle 2024
‑Verwertung von Bodenaushub und Baurestmassen sowie neue Förderungsrichtlinien

im Rahmen der Seminarreihe ABFALLWIRTSCHAFT

Ziel

Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2024 (BGBl. I Nr. 30/2024) normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Geländeunebenheiten und Geländeanpassungen sowie das Lagern von Abfällen über die Zwischenlagerfrist (zum Zwecke der Beseitigung über ein Jahr, zum Zwecke der Verwertung über drei Jahre) sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.

Die neuen Bestimmungen dieser Novelle traten mit 1. Jänner 2025 in Kraft, Ziele sind vor allem folgende:

  • Begründung eines eigenen Verfahrensrechtes für die Altlastensanierung
  • Förderung der Revitalisierung von ehemaligen Industrie- und Gewerbestandorten (Flächenreycycling)
  • Förderung der Digitalisierung und Steigerung der Transparenz
  • Erweiterung der Zweckbindung der ALSAG-Beiträge für Altstandorte und Altablagerungen
  • Neuerungen in der Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz.

Aktuelle Judikatur – wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-238/21 Porr, wonach nicht kontaminierter, einer Qualitätskontrolle unterzogener Bodenaushub nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, das im Sinne der Recycling-Wirtschaft zum Zwecke der Geländeanpassung geeignet und zulässig ist, zu betrachten ist – und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.

Programm

Dienstag, 8. April 2025

13.45 Uhr: Registrierung der Teilnehmer:innen


14.00 Uhr:      Begrüßung / Einführung

DI Dr.techn. Michael LESNIK

 
14.10 Uhr: Die ALSAG-Novelle 2024

  • Welche Neuerungen hat die ALSAG-Novelle 2024 gebracht?
  • Erfassung und Beurteilung von Altstandorten und Altablagerungen
  • Ausweisung von Altlasten
  • Risikoabschätzung und Prioritätenklassifizierung
  • Führung einer Datenbank
  • Duldungspflichten und Entschädigungen
  • Verpflichtende Durchführung von Altlastenmaßnahmen nach §§ 21 ff. ALSAG
    - Projekt und Genehmigung
    - Maßnahmenziele und Zielwerte
    - Parteistellung
    - Projektaufsicht, Überprüfung und nachträgliche Auflagen
    - Wertausgleich durch den Liegenschaftseigentümer
    - Anzeigepflicht bei Nachnutzung und Rechtsnachfolge
Dr. Peter IVANKOVICS, MA LL.M.


14.50 Uhr: Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens - Entkoppelung des ALSAG-Verfahrens

  • Genehmigungserfordernisse nach AWG
  • Materiengesetze (BauG, WasserrechtsG, NaturschutzG, ForstG)
    und deren Genehmigungserfordernisse
  • Abfallrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
  • Behandlungsaufträge
Dr. Thomas NEGER


15.30 Uhr: Offene Fragen / Diskussion


15.50 Uhr:

Kaffeepause

16.10 Uhr: Abfallende NEU - wann liegt Beitragspflicht im Sinne des ALSAG vor?

  • Feststellungsverfahren nach § 6 AWG / § 10 ALSAG
  • Ausnahmen von der ALSAG-Beitragspflicht
  • Auswirkungen des EuGH-Urteiles C-238/21 Porr
  • Zulässigkeit von Verwertungsmaßnahmen inkl. landwirtschaftlicher Maßnahmen
Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
16.40 Uhr:

Neuerungen in der Bundesförderung nach Umweltförderungsgesetz (UFG)

  • Verstärkte Anreize zur Altlastensanierung und (Wieder)Nutzung kontaminierter Standorte
  • Neuerungen zu den Förderungsrichtlinien Altlastensanierung
  • Neue Förderschiene "Brachflächen"
  • Abgrenzung zur Bundesförderung Flächenrecycling
DI Moritz ORTMANN (Online-Vortrag)


17.00 Uhr:

Neue Maßstäbe zur Beurteilung von Altstandorten, Altablagerungen und Altlasten

  • Auswirkungen durch die ALSAG-Novelle 2024 in der Praxis
  • Abschätzung der Gefährdung des Grundwassers / Entwurf ÖNORM S 2088-1
  • Beurteilung erheblicher Kontaminationen, Risikoabschätzung und Dekontamination / Sicherung nach AltlastenbeurteilungsVO 2024
  • Wie ist der Boden zu untersuchen, wie läuft die Untersuchung ab?
  • Auswirkungen auf Bauablauf für Bauherren, Planer:innen und ausführende Unternehmen

DI Dr. Jürgen MAIER / DI Dagmar VORRABER

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innenplanenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, der Bezirkshauptmannschaften sowie der Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und BauträgernWohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Dr. Peter IVANKOVICS, M.A., LL.M., Partner der hba Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Dr. Jürgen MAIER, Ing. Kons. für technische Chemie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten

RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Moritz ORTMANN, Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Wien

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Dagmar VORRABER, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten

Moderation

DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2025:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2025 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen

Veranstalter

Ziviltechniker-Forum
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

nach oben

Termin:

Dienstag, 08. April 2025
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

oder

Online

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 25. März 2025

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

Fehlt etwas?

Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben...