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Im Rahmen dieses Seminars werden neen der rechtlichen Verantwortung und Haftung des SV vor allem zahlreiche praktische Fallbeispiele präsentiert für
Dieses Seminar wird von der Steiermärkischen Landesregierung als Fortbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt.
Mittwoch, 2. April 2014
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Die rechtliche Stellung des SV, seine Tätigkeit für Verwaltungsbehörden und die damit verbundene Verantwortung
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Anforderungen an SV-Gutachten und praktische Umsetzung im Verwaltungsverfahren, bei Gerichts- und Privatgutachten
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, Repräsentanten von Gemeinden, Banken, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler und Investoren, Rechtsanwälte und Notare sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Klaus DREIER, Architekt, gerichtlich beeideter Bausachverständiger, Graz
Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
Mittwoch, 02. April 2014
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
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220,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 19. März 2014
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