Bauen ohne Grenzen ‑ grenzenloses Bauen?

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Der Kataster ist die öffentlich zugängliche, flächendeckende Beschreibung aller Grundstücke in Österreich und schafft als Grenzkataster gemeinsam mit dem Grundbuch Rechtssicherheit hinsichtlich des Liegenschaftseigentums und der Grundstücksgrenzen.

Dennoch treten in der Praxis oft Konflikte auf, wenn die tatsächlich bebaubare Fläche eines Grundstückes vor der Bebauung des Grundstückes nicht ausreichend erhoben wird. Spätestens vor Beginn der Detailplanung ist festzustellen, wo gebaut werden darf und welche Einschränkungen auftreten können.

Insbesondere im städtischen Raum ist dies im Hinblick auf Bauabstände und Bebauungsdichte von großer Bedeutung und hat oft weitreichende Haftungen für die lagerichtige Ausführung zur Folge. 

Im Rahmen dieses Seminars werden daher folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Das Grundstück und seine Bebauung (Gebäude, Nebengebäude, sonstige bauliche Anlagen und Geländeveränderungen)
  • Welche Bestimmungen schränken die Bebaubarkeit eines Grundstückes ein?
  • Welche Bestimmungen geben Abstände vor, wann dürfen diese unterschritten werden?
  • Überschreitung und Unterschreitung der Bebauungsdichte
  • Einfriedungen (Lage und Höhe)
  • Sicherstellung der lagerichtigen Ausführung
  • Stellen die Angaben des Grenzkatasters die Zentimeter genaue Planung sicher?
  • Schutz von Grenzzeichen und Entfernung von Grenzzeichen während der Bautätigkeit
  • Wer haftet hinsichtlich der räumlichen Positionierung eines Gebäudes (Bauherr, Planer, Bauführer, Behörde)?
  • Haftung auf Grund falscher Angaben des Grenzkatasters
  • Haftung bei falscher Verwendung des Grundsteuerkatasters
  • Dokumentation des Geländes vor Bautätigkeit
  • Fallbeispiele und Praxistipps 

Programm

Mittwoch, 13. November 2013

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen
 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

DI Robert BENZINGER

 
14.15 Uhr: Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Steiermärkische BauG / OIB-Richtlinien
  • LandesstraßenverwaltungsG
  • Ausweisungen / Festlegungen im Flächenwidmungs- / Bebauungsplan
  • Feststellung der Bauplatzeignung
  • Abstände
  • Bebauungsdichte
  • Bauführungen an der Grundstücksgrenze
Mag. Andrea TESCHINEGG

 
15.15 Uhr: Wie ermittle ich Grenzen, worauf ist vor der Bebauung eines Grundstückes zu achten?

  • Ausheben der Urkunde
  • Vermessung vor Ort
  • Grenzkataster - alles klar?
  • Reproduzierbarkeit von Grenzpunkten / Grenzen, die nicht im Kataster sind
  • Entfernung / Wiederherstellung und Schutz von Grenzzeichen
  • Geländeveränderungen während der Bautätigkeit
DI Robert BENZINGER / DI Rudolf KOLBE

 
15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.20 Uhr: Fallbeispiele / Praxistipps aus der Sicht des Planers

DI Rudolf KOLBE

 
17.00 Uhr: Die Haftung für die lagerichtige Ausführung - oder ein leicht verrücktes Haus?

  • Rechtliche Grundlagen
  • Wer haftet wofür?
  • Judikatur und Fallbeispiele
RA Dr. Georg SEEBACHER / Architekt DI Paul Michael PILZ

 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Sachverständigen, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Baurat h.c. DI Rudolf KOLBE, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, DI Kolbe – DI Grünweil ZT OG, Präsident der ZT-Kammer für Oberösterreich und Salzburg, Schwertberg

Architekt DI Paul Michael PILZ, Architekt, Graz

Mag. Dr. Georg SEEBACHER, Partner und Rechtsanwalt der Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz / Wien

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Robert BENZINGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Benzinger Ziviltechniker KEG, Leiter der Fachgruppe Vermessungswesen der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, Kapfenberg

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung
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Termin:

Mittwoch, 13. November 2013
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten

Schönaugasse 7 / EG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

220,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Montag, 04. November 2013

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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