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Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz (BVergG), welche mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, sind wieder einige Änderungen im Vergaberecht eingetreten. So sind nicht nur die Schwellenwerte erneut angepasst worden, sondern es ist auch bei der Vergabekontrolle eine gänzliche Neugestaltung erfolgt. Künftig sind das Bundesverwaltungsgericht und die Landesverwaltungsgerichte dazu berufen, über Nachprüfungs- und Feststellungsanträge zu entscheiden.
Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu verschaffen. Es werden sowohl
die Änderungen im Bundesvergabegesetz als auch die bevorstehenden Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht dargestellt.
In bewährter Form wird den SeminarteilnehmerInnen zudem die Möglichkeit eingeräumt, den Vortragenden mit eigenen
(mehr oder weniger leidvollen) Erfahrungen mit dem Vergaberecht zu konfrontieren und diese Fragen im Rahmen des Seminares zu diskutieren.
Dienstag, 8. April 2014
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung
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14.10 Uhr: | Grundlagen des Vergaberechts
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Auftraggebereigenschaft
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Schwellenwerte und Auftragswertberechnung
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Ablauf ausgewählter Vergabeverfahren
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16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Angebotsprüfung
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Verfahrensbeendigung
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Änderungen in der Vergabekontrolle (Übersicht)
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18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien
- bis 2001 als Referent in der Geschäftsführung der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes im
(vormaligen) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten tätig
- bis 2002 Rechtsreferent in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- bis 2006 fungierte er als Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes
- bis 2014 in einer auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig, seit 2009 als Rechtsanwalt.
Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2006 [2014], Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht³ [2010], sowie Mitherausgeber von Sturm/Fink, Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht [2003]).
Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 08. April 2014
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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220,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 25. März 2014
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