14 Jahre BauKG ‑ Rückblick und Aussicht

Judikatur zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Ziel

Jeder fünfte Arbeitsunfall ereignet sich bei Bauarbeiten - somit ist die Baubranche die unfallträchtigste.
Vielen Unfällen auf Baustellen gehen Planungsfehler sowie mangelhafte Organisation voran.

Mit 1. Juli 1999 ist das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz – BauKG) in Kraft getreten und ab 1. Juli 2000 auf alle Bauvorhaben im Sinne des § 6 BauKG anzuwenden. In der Zwischenzeit gibt es schon viele Erfahrungen im Umgang mit dem BauKG und auch zahlreiche höchstgerichtliche Entscheidungen, welche im Rahmen dieses Seminars den TeilnehmerInnen weitergegeben werden.

Der Baustellenkoordinator koordiniert und überwacht die Umsetzung der für die Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsverfahren.

Die Referenten zeigen Ihnen anhand von praktischen Fallbeispielen welches Risiko Sie als ZiviltechnikerIn tragen und wie Sie sich vor einer zivil- und strafrechtlichen Haftung schützen können. Unsicherheiten bezüglich der Verantwortung im Baustellenumfeld sollen beseitigt werden.

Programm

Dienstag, 13. Mai 2014

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen


14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

DI Norbert RABL

 
14.10 Uhr: Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) aus der Sicht des Arbeitsinspektorates /
Erlässe Zentralarbeitsinspektorat


Ing. Klaus ROSENBERGER


15.10 Uhr: Grenzfälle - Wann kommt das BauKG zur Anwendung?

DI Norbert RABL / Mag. Werner THURNER

 
15.30 Uhr:

Die Umsetzung des BauKG - Praktische Fallbeispiele aus der Sicht des Planungs- und Baustellenkoordinators

- Interpretation BauKG und ArbeitnehmerschutzVO
- Der SiGePlan sowie Unterlage für spätere Arbeiten
- Bauherrenberatung

DI Norbert RABL


16.30 Uhr: Kaffeepause


16.50 Uhr:

Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem BauKG / aktuelle Judikatur

- zivil- und strafrechtliche Haftung / Verantwortung
- verwaltungsrechtliche Praxis / Rechtsprechung
- Fallen und Prävention

Mag. Werner THURNER


17.50 Uhr:  Offene Fragen / Diskussion

 
anschl. Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen der Fachgebiete Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen sowie Kulturtechnik und Wasserwirtschaft sowie deren MitarbeiterInnen, die bereits Erfahrung als Planungs- und Baustellenkoordinator haben, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Norbert RABL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, GF der Norbert Rabl ZT GmbH, Graz

Ing. Klaus ROSENBERGER, Berater und Instrukteur zur effektiven Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Betrieben, Feldkirchen

Mag. Werner THURNER, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Thurner – Schaden, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Dienstag, 13. Mai 2014
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

220,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 30. April 2014

Ansprechpartner

Michaela Moravi
Telefon: 0316 / 81 18 02-17
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: michaela.moravi@zt-forum.at

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