1 Jahr Verwaltungsgerichte ‑ Fallbeispiele und Judikatur im Wasserrecht

im Rahmen der Seminarreihe WASSERWIRTSCHAFT

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2014 ein neues Rechtsschutzmodell  in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingeführt. Die bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Unabhängigen Verwaltungssenate wurden von Bundes- sowie Landesverwaltungsgerichten abgelöst, für welche ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Somit steht auch gegen im Wasserrechtsverfahren erlassene Bescheide der Verwaltungsbehörden nunmehr als Rechtsmittel die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu. Diese Gerichte entscheiden in der Sache mit Erkenntnis, das bei Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof angefochten werden kann.

Im Rahmen dieses Seminares wollen wir nun den Verfahrensablauf, aber auch erste Judikatur und Fallbeispiele im Wasserrecht präsentieren sowie mögliche Tätigkeitsbereiche für ZT diskutieren.

Programm

Donnerstag, 22. Jänner 2015

13.45 Uhr:     Registrierung der TeilnehmerInnen


14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

Präsident Dr. Gerhard GÖDL / Präsident DI Gerald FUXJÄGER

 
Moderation:   Dr. Gerhard BRAUMÜLLER

 
14.20 Uhr: Aufgaben und Kompetenzen der neuen Landesverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes

Univ-Prof. Dr. Gerhart WIELINGER

 
15.00 Uhr: Das verwaltungsgerichtliche Verfahren

  • Beschwerdeinhalt
  • Gegenstand / Grenzen des Prüfverfahrens
  • Erfordernis und Ablauf der mündlichen Verhandlung
  • SV-Beweis im AVG- und Verwaltungsstrafverfahren 
Dr. Andrea RATH

 
15.40 Uhr: Diskussion
"Der ZT als Partner des Verwaltungsgerichtes - neue Herausforderungen und Perspektiven?"

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.20 Uhr:  Erste Judikatur der Landesverwaltungsgerichte zum Wasserrechtsgesetz

HR Dr. Dietlinde HINTERWIRTH

 
17.00 Uhr: Erfahrungen und Fallbeispiele aus der Sicht des ZT

DI Heinrich SCHWARZL / DI Robert ZACH


17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion


18.00 Uhr: Ende des Seminars 

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Rechtsanwälte, MitarbeiterInnen des Landes Steiermark und der Wildbach- und Lawinenverbauung, MitarbeiterInnen von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar
zu besuchen.

Vortragende

HR Dr. Dietlinde HINTERWIRTH, Richterin am Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Wien

Dr. Andrea RATH, Richterin am Landesverwaltungsgericht Steiermark, Graz

Univ.-Prof. Dr. Gerhart WIELINGER, Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre der Universität Graz

DI Gerald FUXJÄGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen sowie Präsident der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, Graz

Dr. Gerhard GÖDL, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark, Graz

DI Heinrich SCHWARZL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen sowie Vorsitzender der FG Wasserwirtschaft und Umwelttechnik der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, planconsort ZT GmbH, Leibnitz

DI Robert ZACH, Ziv. Ing. f. Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Ingenos Gobiet ZT GmbH, Ligist / Gleisdorf

Moderation

Dr. Gerhard BRAUMUELLER, Rechtsanwalt, Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 und Abteilung 14 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine 
weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

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Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13 und 14
Umwelt und Raumordnung / Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Landhausgasse / Wartingergasse 43
8010 Graz

Kaan, Cronenberg & Partner Rechtsanwälte
Kalchberggasse 1, 8010 Graz 

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Termin:

Donnerstag, 22. Jänner 2015
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

220,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Montag, 12. Jänner 2015

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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