BAURECHTLICHE VORSCHRIFTEN / Modul 1

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 (inkl. Neuerungen durch Gemeindestrukturreform in der Steiermark am 1.1.2015)

Ziel

Gem. § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes sind alle nichtamtlichen Bausachverständigen verpflichtet, ihre rechtliche und fachliche Qualifikation durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen nachzuweisen.
Die neuen baurechtlichen Vorschriften haben uns daher veranlasst, im Sinne der Qualitätssicherung gemeinsam eine Seminarreihe zu entwickeln, welche in 5 Modulen die wesentlichen Inhalte zu den Themen

  • Modul 1:  Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz
     
  • Modul 2:  Das Steiermärkische Baugesetz
     
  • Modul 3:  Die OIB-Richtlinien 1 "Mechanische Festigkeit und Standsicherheit", 2 "Brandschutz" und 4 "Nutzungssicherheit
    und Barrierefreiheit" / Ausgabe 2015
     
  • Modul 4:  Die OIB-Richtlinien 3 "Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz", 5 "Schallschutz" und 6 "Energieeinsparung
    und Wärmeschutz" / Ausgabe 2015
     
  • Modul 5:  Spezialthemen: Nutztierhaltung, Straßen-, Orts- und Landschaftsbild, Hochwasserschutz,
    Oberflächenentwässerung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Bauplatzeignung und -erschließung

 vermittelt und welche alle Bausachverständigen absolvieren sollten, um in ihrer Tätigkeit im aktuellen Stand zu sein.

Diese Seminare werden als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch dieser Veranstaltungen in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.  

Programm

ab 08.45 Uhr:           

Registrierung der TeilnehmerInnen
 
09.00 Uhr:
 
Begrüßung / Einleitung
 
   
09.10 Uhr:             










 
Allgemeiner Rechtlicher Teil

  • § 52 AVG / Amtssachverständige und nichtamtliche Sachverständige
  • § 53 AVG / Befangenheit und Ablehnung von Sachverständigen
  • § 53a AVG / Gebühren
  • § 55 AVG / Mittelbare Beweisaufnahme und Erhebung
  • § 76 AVG / Barauslagen
  • Strafrechtliche Verantwortung
  • Befund und Gutachten - Anforderungen und Mustergutachten
Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK
 
10.40 Uhr:

Kaffeepause

11.00 Uhr:
 
Fortsetzung des o.a. Vortrages
 
12.20 Uhr:
 
Offene Fragen / Diskussion
 
12.40 Uhr:
 
Mittagspause
 
14.00 Uhr:

 





 
Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 und Neuerungen durch die Gemeindestrukturreform in der Steiermark ab 1.1.2015

  • Rechtliche Grundlagen
  • Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010
  • Grundsätze / Zielsetzungen
  • Aufgaben / Instrumente
  • Verfahrensbestimmungen und strategische Umweltprüfung
  • Bodenpolitik
  • Neuerungen durch die Gemeindestrukturreform in der Steiermark (ab 1.1.2015 in Kraft)
Dr. Liliane PISTOTNIG
 
15.40 Uhr:
 
Offene Fragen / Diskussion
 
15.50 Uhr:
 
Kaffeepause
 
16.10 Uhr:

 


 
Örtliche Raumplanung

  • Örtliches/r Entwicklungskonzept / Entwicklungsplan
  • Flächenwidmungsplan: Baulandbestimmungen inkl. Einkaufszentren
  • Flächenwidmungsplan: Freiland und Tierhaltung / Neuerungen durch Novellen 2011
  • Bebauungsplanung neu
DI Michael REDIK
 
17.50 Uhr:
 
Offene Fragen / Diskussion
 
ca. 18.00 Uhr:   Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros sowie Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark und Baubezirksleitungen, aber auch alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen. 

Vortragende

Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Michael REDIK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr:
EURO 290,00 (exkl. 10 % MwSt.) pro Modul für den / die 1. SeminarteilnehmerIn
EURO 232,00 (exkl. 10 % MwSt.) pro Modul für den / die 2. SeminarteilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 145,00 (exkl. 10 % MwSt.) pro Modul ab dem / der 3. SeminarteilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Bei Buchung mehrerer Module im Zeitraum Jänner bis Juni 2015 erhalten Sie nach Besuch des letzten Moduls als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 040,00 (exkl. 10 % MwSt.) bei einer Teilnahme an 2 Modulen
EURO 120,00 (exkl. 10 % MwSt.) bei einer Teilnahme an 3 oder 4 Modulen
EURO 160,00
(exkl. 10 % MwSt.) bei einer Teilnahme an 5 Modulen
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden.
Bei einer Absage von einem oder mehreren Modulen entspricht die Höhe des Gutscheines der Anzahl der tatsächlich stattgefundenen Module.  

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • umfangreiche Seminarunterlagen
  • Bewirtung in den Kaffeepausen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3. Stock, 8010 Graz

in Kooperation mit dem Amt der Stmk. Landesregierung / A 13 und A 15
Umwelt und Raumordnung / Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7, 8010 Graz 

Kooperationspartner

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Termin:

Mittwoch, 28. Jänner 2015
09.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

290,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 14. Jänner 2015

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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