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Das Vergaberecht ist unverändert von einer Änderungsdynamik geprägt. Neben den neuen europäischen Richtlinien (Vergaberichtlinie 2014 und Sektorenrichtlinie 2014), die bis 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen sind, soll im ersten Halbjahr 2015 eine Bundesvergabegesetz-Novelle in Kraft treten. Diese beruht auf durchaus vergabefremden Beweggründen und soll zu einer umstrittenen Stärkung des Bestbieterprinzips vor allem im Baubereich und einer Einschränkung von Subvergaben führen. Überdies ist die Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers, die im Unterschwellenbereich vereinfachte Vergaben ermöglicht, bis Ende 2016 (erneut) verlängert worden.
Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu verschaffen. Es werden sowohl die bevorstehenden Entwicklungen im Gemeinschaftsrecht als auch die Änderungen im Bundesvergabegesetz dargestellt. Daneben soll – angesichts der Bundesvergabegesetz-Novelle 2015 – ein Schwergewicht auf die Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen gelegt werden.
In bewährter Form wird den SeminarteilnehmerInnen die Möglichkeit eingeräumt, den Vortragenden mit eigenen (mehr oder weniger leidvollen) Erfahrungen mit dem Vergaberecht zu konfrontieren und diese Fragen im Rahmen des Seminares
zu diskutieren.
Dienstag, 14. April 2015
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung
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14.10 Uhr: | Änderungen im Vergaberecht
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Schwellenwerte und Auftragswertberechnung
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Ablauf ausgewählter Vergabeverfahren
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16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen
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Verfahrensbeendigung
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18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien
- bis 2001 als Referent in der Geschäftsführung der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes im
(vormaligen) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten tätig
- bis 2002 Rechtsreferent in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- bis 2006 fungierte er als Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes
- bis 2014 in einer auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig, seit 2009 als Rechtsanwalt.
Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2006 [2014], Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht³ [2010], sowie Mitherausgeber von Sturm/Fink, Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht [2003]).
Teilnahmegebühr: EUR 220,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 176,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 110,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 14. April 2015
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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220,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 31. März 2015
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