Neuerungen im Vergaberecht

- Auswirkungen auf die Praxis

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Das Vergaberecht ist unverändert von einer Änderungsdynamik geprägt. Ende 2015 / Anfang 2016 tritt die Bundesvergabegesetz-Novelle 2015 in Kraft. Mit dieser wird das Ziel einer „fairen Vergabe“ vor allem durch verstärkte Vorgabe des „Bestbieterprinzips“ sowie die  Eindämmung“ von Subvergaben verfolgt. Nunmehr steht durch die Umsetzung des europäischen Vergabe-Richtlinien-Pakets (Vergaberichtlinie 2014 und Sektorenrichtlinie 2014) eine umfassendere Änderung des Bundesvergabegesetzes an.

Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu verschaffen. Es werden die  Änderungen im Bundesvergabegesetz dargestellt. Daneben soll ein Schwergewicht auf die Erörterung der notwendigen Adaptionen in (bestehenden) Ausschreibungsunterlagen gelegt werden.

In bewährter Form wird den SeminarteilnehmerInnen die Möglichkeit eingeräumt, den Vortragenden mit eigenen (mehr oder weniger leidvollen) Erfahrungen mit dem Vergaberecht zu konfrontieren und diese Fragen im Rahmen des Seminares zu diskutieren.

Programm

Dienstag, 5. April 2016

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

  • Vorstellung des Seminarablaufes 
14.10 Uhr: Änderungen im Vergaberecht

  • Bundesvergabegesetz-Novelle 2015
    - Regelung der Eignungsprüfung
    - Ausgestaltung des Zuschlagssystems und der Zuschlagskriterien
    - Vorgehen mit Subunternehmern
    - erste Erfahrungen in der praktischen Umsetzung
     
  • Umsetzung der Vergabe-Richtlinien 2014 ins Bundesvergabegesetz
    - "Fahrplan" des Inkrafttretens
    - neue Einteilung der Dienstleistungen
    - In-House-Vergaben und öffentliche Kooperationen
    - neue Ausnahmen vom Vergaberecht
    - neue Vergabeverfahren
    - neue Verfahrensregelungen
    - Zulässigkeit der nachträglichen Vertragsänderung
  Schwellenwerte und Auftragswertberechnung

  • EU-Schwellenwerte
  • Subschwellenwerte
  • Ermittlung des Auftragswertes bei Dienstleistungs- und Bauaufträgen (Vorhabensbegriff, Losregeln)
16.00 Uhr:  Kaffeepause

 
16.20 Uhr:  Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen

  • Aufbau von Ausschreibungsunterlagen
  • Änderungen bei den Eignungskriterien und -nachweisen
  • Formulierung von Zuschlagskriterien
  • Durchführung von elektronischen Vergaben
17.45 Uhr:  Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr:  Ende des Seminars 

Vortragende

Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Dienstag, 05. April 2016
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

230,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 22. März 2016

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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