![]() Grenzpunkt im Baumstamm ? / Foto © DI Peter Skalicki-Weixelberger |
Der Kataster ist die öffentlich zugängliche, flächendeckende Beschreibung aller Grundstücke in Österreich und schafft als Grenzkataster gemeinsam mit dem Grundbuch Rechtssicherheit hinsichtlich des Liegenschaftseigentums und der Grundstücksgrenzen.
Schon bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes ist auf den Kataster Rücksicht zu nehmen. Ziel des Seminares ist es, die Kooperation zwischen RaumplanerIn und VermesserIn zu stärken und dadurch die Rechtssicherheit der Flächenwidmungspläne zu erhöhen.
Dennoch treten in der Praxis oft Konflikte auf, wenn die tatsächlich bebaubare Fläche eines Grundstückes vor der Bebauung des Grundstückes nicht ausreichend erhoben wird. Spätestens vor Beginn der Detailplanung ist festzustellen, wo gebaut werden darf und welche Einschränkungen auftreten können.
Insbesondere im städtischen Raum ist dies im Hinblick auf Bauabstände und Bebauungsdichte von großer Bedeutung und hat oft weitreichende Haftungen für die lagerichtige Ausführung zur Folge.
Im Rahmen dieses Seminars werden daher folgende Themen / Fragestellungen behandelt:
Dienstag, 29. November 2016
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Klaus RICHTER |
14.10 Uhr: |
Rechtliche Rahmenbedingungen
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14.40 Uhr: |
Qualität der Grenze - wie ermittle ich Grenzen, worauf ist vor der Bebauung eines Grundstückes zu achten?
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15.10 Uhr: |
Grundgrenzen im Bauverfahren
Dr. Thomas NEGER
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: |
Neuerstellung / Revision eines Flächenwidmungsplanes - Kooperation
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16.50 Uhr: |
Fallbeispiele aus der Praxis - wann ist der / die RaumplanerIn zu involvieren?
DI Gerhard VITTINGHOFF / DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER
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17.20 Uhr: | Erfahrungen aus der Sicht des Bausachverständigen / Resumee DI Klaus RICHTER |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Sachverständigen, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Robert BENZINGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, Dipl.-Ing. Benzinger Ziviltechniker KEG, Leiter der Fachgruppe Vermessungswesen der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, Kapfenberg
DI Gerhard VITTINGHOFF, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, Graz
RA Dr. Thomas NEGER, Neger / Ulm Rechtsanwälte, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 29. November 2016
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 15. November 2016
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