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Die vergaberechtliche „Spirale“ dreht sich weiter. Mit 1. März 2016 ist die so genannte „Kleine“ Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG) in Kraft getreten. Durch diese wird eine verstärkte Anwendung des Bestbieterprinzips vorgegeben. Überdies hat die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Eingang ins BVergG gefunden. Schließlich wird die Heranziehung von Subunternehmern einem stärkeren Regulativ unterzogen.
Bereits am 18. April 2016 hätte Österreich die Vergaberichtlinie 2014 und die Sektorenrichtlinie 2014 in innerstaatliches Recht umsetzen müssen. Bislang ist dieser Vorgabe jedoch noch nicht nachgekommen worden, weshalb auch ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission „ins (Ball-)Haus“ geflattert ist. Nunmehr ist es allerhöchste Zeit, im letzten Quartal des Jahres 2016 die betreffenden Umsetzungsschritte zu setzen.
Mit 1. Jänner 2017 läuft die letzte Verlängerung der Schwellenwerteverordnung des Bundeskanzlers ab. Diese ermöglicht beispielsweise Direktvergabe bis zu Auftragswerten von EUR 100.000,-- (exkl. USt) und nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Bauaufträgen bis EUR 1.000.000,-- (exkl. USt). Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber sich zu einer neuerlichen Verlängerung der besagten Verordnung durchringen kann, ohne Adaptionen am „Schwellenwert-System“ vorzunehmen.
Das Seminar dient dazu, einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Vergaberecht zu verschaffen. Es werden die bevorstehenden Entwicklungen vor allem im innerstaatlichen Vergaberecht dargestellt. Daneben soll der Schwerpunkt auf die Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen und die aktuellen Entwicklungen im Vergaberechtsschutz gelegt werden.
In (mittlerweile) bewährter Form wird den SeminarteilnehmerInnen die Möglichkeit eingeräumt, den Vortragenden mit eigenen (mehr oder weniger leidvollen) Erfahrungen mit dem Vergaberecht zu konfrontieren und diese Fragen im Rahmen des Seminares zu diskutieren.
Dienstag, 18. Oktober 2016
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung
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14.10 Uhr: | Änderungen im Vergaberecht
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Schwellenwerte und Auftragswertberechnung
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Ablauf ausgewählter Vergabeverfahren
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16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Ausgestaltung von Ausschreibungsunterlagen
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Aktuelle Entwicklungen im Vergaberechtsschutz
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18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien
- bis 2001 als Referent in der Geschäftsführung der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes im
(vormaligen) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten tätig
- bis 2002 Rechtsreferent in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- bis 2006 fungierte er als Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes
- bis 2014 in einer auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig, seit 2009 als Rechtsanwalt.
Seit 2014 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Wien und Salzburg. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen.
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Dienstag, 18. Oktober 2016
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
230,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 04. Oktober 2016
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