Wasserrechtliche Bewilligung leicht gemacht!

im Rahmen unserer Seminarreihe WASSERWIRTSCHAFT

Ziel

Im Wasserrechtsgesetz (WRG) wird zwischen sog. „Gemeingebrauch“ und einer über diesen Gemeingebrauch hinausgehenden Benutzung von öffentlichen und privaten Gewässern unterschieden, welche einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf. Diese Bewilligungspflicht gilt in der Regel für 

  • Wasserkraftwerke
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Abwasserentsorgungsanlagen

aber unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch bei

  • Maßnahmen in Wasserschongebieten
  • Errichtung / Abänderung von Brücken, Stegen und Uferbauten
  • Schutz- und Regulierungsbauten sowie Entwässerungsanlagen.

Daneben sieht das Gesetz anzeigepflichtige Maßnahmen vor, die daher meist ohne aufwendiges Wasserechtsverfahren durchgeführt werden dürfen, wie unter bestimmten Voraussetzungen Erweiterungen von Wasserversorgungs- sowie Kanalisationsanlagen, Zweckänderungen bei bestehenden Anlagen, aber auch in Grenzen Änderungen
von Wasserkraftanlagen.

Im Rahmen dieses Seminars werden rechtliche Grundlagen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens, Anforderungen aus der Sicht des wasserbautechnischen, gewässerökologischen und hydrogeologischen Sachverständigen sowie Fallbeispiele aus der Praxis vermittelt.

Programm

Donnerstag, 6. April 2017

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

DI Heinrich SCHWARZL

 
14.10 Uhr:

Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren

  • Was ist bewilligungspflichtig, was ist anzeigepflichtig?
  • Wer ist zuständig, wo ist die Bewilligung zu beantragen?
  • Welche Angaben zum Projekt sind aus rechtlicher Sicht erforderlich (§ 103 WRG)?
  • Wer soll Antragsteller sein?
  • Wie sind Wasserbenutzungsrechte zu befristen?
Dr. Gerhard BRAUMÜLLER


15.00 Uhr:

Anforderungen aus der Sicht des wasserbautechnischen Sachverständigen

  • Welche Plan- / Projektgrundlagen sind beizubringen?
  • Vorläufige Überprüfung gem. § 104 WRG
  • Hindernisse für die Bewilligung
DI Manfred KANATSCHNIG


15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
16.00 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.20 Uhr: 

Anforderungen aus der Sicht des gewässerökologischen / hydrogeologischen Sachverständigen

  • Erforderliche Grundlagen für die Ein- / Auswirkungsanalyse (Grund- und Oberflächenwässer)
  • Beurteilungskriterien
  • Fachliche Mindestanforderungen an Projekte
  • Beiziehung von Fachexperten im Planungsprozess
Mag. Thomas BATTISTI / Mag. Peter RAUCH


17.00 Uhr:

Umsetzung in der Praxis / Fallbeispiele aus der Sicht der wasserwirtschaftlichen Planung

  • Planungsanzeige (§ 55 Abs. 4 WRG)
  • Wasserwirtschaftliche Interessen und Strategien des Landes Steiermark
  • Datengrundlagen WIS / GIS
  • Die Rolle der Parteistellung im Wasserrechtsverfahren
  • Fallbeispiele 
DI Urs LESKY / DI Martin NIPITSCH

 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion


18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und Wasser- / Abwasserverbänden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Dr. Gerhard BRAUMUELLER, Rechtsanwalt, Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz

DI Manfred KANATSCHNIG, Referat Wasserbautechnik der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz

Mag. Thomas BATTISTI, Referat Gewässeraufsicht und -schutz der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes
der Stmk. Landesregierung, Graz

DI Urs LESKY, Referat Wasserwirtschaftliche Planung der Abt. 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz

DI Martin NIPITSCH, DI Anton BILEK & DI Gunter KRISCHNER ZT GmbH, Graz

Mag. Peter RAUCH, Referat Gewässeraufsicht und -schutz der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz

DI Heinrich SCHWARZL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen sowie Vorsitzender der FG Wasserwirtschaft und Umwelttechnik der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, planconsort ZT GmbH, Leibnitz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 15 / Abteilung 14 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

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Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 / Abteilung 14
Energie, Wohnbau und Technik / Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Landhausgasse 7 / Wartingergasse 43
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Donnerstag, 06. April 2017
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

230,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 23. März 2017

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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