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Im Wasserrechtsgesetz (WRG) wird zwischen sog. „Gemeingebrauch“ und einer über diesen Gemeingebrauch hinausgehenden Benutzung von öffentlichen und privaten Gewässern unterschieden, welche einer wasserrechtlichen Bewilligung bedarf. Diese Bewilligungspflicht gilt in der Regel für
aber unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise auch bei
Daneben sieht das Gesetz anzeigepflichtige Maßnahmen vor, die daher meist ohne aufwendiges Wasserechtsverfahren durchgeführt werden dürfen, wie unter bestimmten Voraussetzungen Erweiterungen von Wasserversorgungs- sowie Kanalisationsanlagen, Zweckänderungen bei bestehenden Anlagen, aber auch in Grenzen Änderungen
von Wasserkraftanlagen.
Im Rahmen dieses Seminars werden rechtliche Grundlagen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens, Anforderungen aus der Sicht des wasserbautechnischen, gewässerökologischen und hydrogeologischen Sachverständigen sowie Fallbeispiele aus der Praxis vermittelt.
Donnerstag, 6. April 2017
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Heinrich SCHWARZL |
14.10 Uhr: |
Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren
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15.00 Uhr: |
Anforderungen aus der Sicht des wasserbautechnischen Sachverständigen
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15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: |
Anforderungen aus der Sicht des gewässerökologischen / hydrogeologischen Sachverständigen
Mag. Thomas BATTISTI / Mag. Peter RAUCH
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17.00 Uhr: |
Umsetzung in der Praxis / Fallbeispiele aus der Sicht der wasserwirtschaftlichen Planung
DI Urs LESKY / DI Martin NIPITSCH
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und Wasser- / Abwasserverbänden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Dr. Gerhard BRAUMUELLER, Rechtsanwalt, Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz
DI Manfred KANATSCHNIG, Referat Wasserbautechnik der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz
Mag. Thomas BATTISTI, Referat Gewässeraufsicht und -schutz der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes
der Stmk. Landesregierung, Graz
DI Urs LESKY, Referat Wasserwirtschaftliche Planung der Abt. 14 – Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz
DI Martin NIPITSCH, DI Anton BILEK & DI Gunter KRISCHNER ZT GmbH, Graz
Mag. Peter RAUCH, Referat Gewässeraufsicht und -schutz der Abt. 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz
DI Heinrich SCHWARZL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen sowie Vorsitzender der FG Wasserwirtschaft und Umwelttechnik der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, planconsort ZT GmbH, Leibnitz
Teilnahmegebühr: EUR 230,00 (exkl. 10 % MwSt.)
EURO 184,00 (exkl. 10 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 115,00 (exkl. 10 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 15 / Abteilung 14 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
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ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
in Kooperation mit
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 / Abteilung 14
Energie, Wohnbau und Technik / Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Landhausgasse 7 / Wartingergasse 43
8010 Graz
Donnerstag, 06. April 2017
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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230,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 23. März 2017
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