Bauplatzeignung und Geländeveränderungen während / nach der Bauphase

Ziel

Um auf einem Grundstück ein Bauwerk errichten zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein – die Bauplatzeigung ist gem. § 5 des Steiermärkischen Baugesetzes dann gegeben, wenn

  • eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist
  • eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage ausreichende Wasserversorgung sowie entsprechende Energieversorgung und Abwasserentsorgung sichergestellt sind
  • der Untergrund tragfähig ist und die vorgesehene Bebauung keine Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen zur Folge hat
  • Gefährdungen durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen und dergleichen nicht zu erwarten sind und
  • eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht.

Oft treten in der Praxis während / nach der Bauphase durch das umzusetzende Bauprojekt (bewilligte bauliche Anlage samt Geländeveränderungen) Hangrutschungen und / oder Zuleitungen von Oberflächenwässern auf Nachbargrundstücke auf, welche aus einer nicht ordnungsgemäßen Beurteilung der Bauplatzeignung und Verbringung der Niederschlagswässer resultieren. Die Folge dieser mangelhaften Beurteilung im Bewilligungsverfahren ist, dass benachbarte Grundstücke Schaden nehmen, gravierende Auswirkungen durch Gefährdungen sowie unzumutbare Beeinträchtigungen erfahren - aufwendige Zivilprozesse sind vielfach die Folge.

Im Rahmen dieses Seminars werden daher alle rechtlichen Fragen zur Bauplatzeignung und ordnungsgemäßen Verbringung der Niederschlagswässer ebenso behandelt wie Maßnahmen, welche bereits im Zuge der örtlichen Raumplanung gesetzt werden können, um solche Gefährdungen hintanzuhalten. Weiters werden geotechnische und hydrologische Aspekte vermittelt, die im Zuge der Beurteilung des Bauplatzes während des Baubewilligungsverfahrens oder bei Geländeveränderungen, die erst während / nach der Bauphase auftreten, relevant sind. 

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch dieser Veranstaltung in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst. 

Programm

Mittwoch, 29. November 2017

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

DI Dr.techn. Michael LESNIK

 
14.10 Uhr: Örtliche Raumplanung

  • Stufenbau der örtlichen Raumplanung (Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan)
  • Gebietsbezogene Betrachtung der Entwässerung
  • Schadenpotentiale - von der Flutung der Nachbarliegenschaften über Hangbrüche bis zur Rutschung
  • Maßnahmen / Fallbeispiele aus der Sicht des Raumplaners
DI Günter REISSNER, M. Sc (UD)

 
14.40 Uhr: Bauplatzeignung und Niederschlagswässer - Prüfkriterien im Zuge des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens

  • Kriterien der Bauplatzeignung
  • Kriterien der ordnungsgemäßen Verbringung der Niederschlagswässer
  • Beweisthemen für die Prüfung der Bauplatzeignung / ordnungsgemäßen Verbringung der Niederschlagswässer
  • Anforderungen an ein verwertbares Gutachten
  • Hat der Nachbar ein Mitspracherecht?
  • Fallbeispiele
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
15.10 Uhr: Geotechnische Beurteilung des Bauplatzes

  • Geotechnische Unterschungen des Baugrundes: Methoden, Art und Umfang
  • Geotechnische Kennwerte
  • Nachweis der Tragfähigkeit und Sickerfähigkeit
  • Bemessung von Anlagen zur Verbringung von Oberflächenwässern
  • Alternative Methoden zur Versickerung im Boden (Retention / Ausleitung)
DI Dr.techn. Michael LESNIK


15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.20 Uhr: Geländeveränderungen und deren Behandlung im Bauverfahren

  • Die Geländeveränderung als bewilligungspflichtiges bzw. anzeigepflichtiges Vorhaben
    nach dem Steiermärkischen Baugesetz (Stmk BauG)
  • Das natürliche Gelände nach der Begriffsdefinition des § 4 Z 46 Stmk BauG
  • Die Veränderung des natürlichen Geländes als Nachbarrecht gem. § 26 Abs 1 Z 5 Stmk BauG
  • Die Anforderungen gem. § 88 Stmk BauG bei Veränderungen des natürlichen Geländes
  • Feststellung der Absenz von Gefährdungen oder unzumutbare Beeinträchtigungen aus sachverständiger Ebene
  • Das Recht der Nachbarn auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages
Dr. Erwin MAYER, LL.M.

 
17.00 Uhr: Geotechnische und hydrologische Beurteilung von Geländeveränderungen

  • Einschnittsböschungen und Anschüttungen
  • Sicherungsmethoden für Einschnitte
  • Anforderungen an das Schüttmaterial
  • Standsicherheitsnachweise
  • Praktische Fallbeispiele
DI Dr.techn. Michael LESNIK

 
17.40 Uhr:  Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Architekt DI Günter REISSNER, MSc, Interplan ZT GmbH, Graz

DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz

Dr. Erwin MAYER, LL.M., Mayer Consulting, Fürstenfeld 

RA Mag. Mario WALCHER LL.M., Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 10 % MWSt.)
EURO 192,00 (exkl. 10 % MWSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 10 % MWSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Mittwoch, 29. November 2017
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 15. November 2017

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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