Bauen im Freiland

- Chance oder Fluch?

Nur noch Restplätze vorhanden!

Ziel

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Bauführungen im Freiland zu verwirklichen. Diese können beispielsweise im Rahmen von Sondernutzungen, wie Erholungsgebiete, Sportanlagen aller Art, Energieversorgungsanlagen (Photovoltaik, Hackschnitzellager, Kleinwindkrafträder etc.), Abfallbehandlungsanlagen / Lager für Abfälle oder Hochwasserrückhalteanlagen, erfolgen.
Abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen Zu- / Umbauten und Nutzungsänderungen bei bestehenden Bauwerken sowie Ersatzbauten zulässig.

In diesem Seminar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, ob diese Freilandregelungen zur Erhaltung des ländlichen Raumes beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische sowie wirtschaftliche Aspekte behandelt.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.

Programm

Donnerstag, 22. März 2018

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER

 
14.10 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung

  • Interpretation des § 33 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
  • Freihaltegebiete
  • Sondernutzungen
  • Auffüllungsgebiete
  • Nichtigerklärung
Dr. Liliane PISTOTNIG


14.40 Uhr: Fachliche Aspekte zu Freihaltegebieten, Sondernutzungen und Auffüllungsgebieten

  • Was kann ich als Sondernutzung ausweisen, wie definiere ich diese?
  • Was darf ich in solchen Gebieten bauen?
  • Fallbeispiele aus der Praxis
DI Michael REDIK / DI Max PUMPERNIG


15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
16.00 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.20 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes

  • Was gilt als Umbau / Zubau?
  • Änderung des Verwendungszwecks
  • Was bedeutet unmittelbarer Anschluss an bestehende Gebäude?
  • Verfahrensrechtliche Fragen
  • Wann ist ein Gutachten eines Sachverständigen gem. § 33 Abs. 7 StROG 2010 einzuholen?
  • Fallbeispiele aus Judikatur und Praxis
Mag. Andrea TESCHINEGG

 
16.50 Uhr:  Gestaltungsaspekte für Bauführungen im Freiland

  • Inhalte eines Räumlichen Leitbildes
  • Bauführungen und Gestaltungsmaßnahmen in Sondernutzungen
  • Gebietscharakter - Bestimmung und Auslegung im Bauverfahren
  • Geländeveränderungen im Bauland / in der Sondernutzung
DI Marion SCHUBERT


17.20 Uhr: Wirtschaftliche Aspekte - Folgekosten vom Bauen im Freiland?

  • Folgekosten der technischen Infrastruktur (Straße, Kanal, Wasserversorgung etc.)
  • Folgekosten der mobilen sozialen Infrastruktur (mobile Krankenpflege, Kindergartenbus etc.)
  • Persönliche Mobilitätskosten
  • Planungs- und Aufschließungskostenverträge
DI Dr. Erich DALLHAMMER

 
17.50 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Maximilian PUMPERNIG, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, GF der Pumpernig und Partner ZT GmbH, Graz

DI Marion SCHUBERT, A15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Dr. Erich DALLHAMMER, GF ÖIR GmbH - Österreichisches Institut für Raumplanung, Wien

DI Michael REDIK, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2018:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

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Termin:

Donnerstag, 22. März 2018
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 08. März 2018

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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