Straßen‑, Orts‑ und Landschaftsbild

- § 43 Abs. 4 des Stmk. BauG und seine Anwendung in der Praxis

Ziel

§ 43 des Steiermärkischen Baugesetzes fordert nicht nur, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt sind, dass sie gebrauchstauglich sind und alle bautechnischen Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik erfüllen.
Überdies fordert § 43 Abs. 4 leg.cit., dass das Bauwerk in seiner gestalterischen Bedeutung dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild gerecht wird, wobei auf Denkmäler und hervorragende Naturgebilde Rücksicht zu nehmen ist.

Der Schutz des Ortsbildes umfasst nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch öffentliche Flächen, wie Grünanlagen.
Gewachsene Bauformen sind zu respektieren, Neues muss sich durch entsprechende baukünstlerische Qualität in das bestehende Ensemble einfügen. Ob dieses Einfügungsgebot erfüllt wird, beurteilen in der Praxis nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz (OBG) bestellte Ortsbildsachverständige für Schutzgebiete in 63 steirischen Gemeinden.
In den meisten Schutzgebieten wurden zudem Ortsbildkonzepte als Verordnungen erlassen, welche mehr Rechtssicherheit
für geplante Bauvorhaben bieten.

Dieses Seminar behandelt daher insbesondere als Themen:

  • Rechtliche Grundlagen  
  • Judikatur
  • Beurteilungskriterien aus der Sicht des Ortsbildschutzes sowie
  • Best-practice-Fallbeispiele aus der Praxis, bei welchen eine Einfügung ins bestehende Ensemble
    im Sinne der o.a. Bestimmung gut gelungen ist.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch dieser Veranstaltung in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst. 

Programm

Donnerstag, 5. April 2018

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung


14.10 Uhr: Rechtliche Grundlagen / Judikatur

  • § 43 Abs. 4 Stmk. BauG
  • Ortsbildgesetz (OBG)
  • Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG)
  • Baufreiheit versus Zerstörung des Straßen-, Orts und Landschaftsbildes
  • Einfügungsgebot
  • Judikatur des VwGH
RA Mag. Oliver STENITZER

 
15.00 Uhr: Beurteilungskriterien aus der Sicht des Ortsbildsachverständigen

  • Was enthält eine Stellungnahme / ein Gutachten des SV?
  • Ortsbildrelevanter Untersuchungsraum
  • Sichtbeziehungen
  • Regionale Identität - wie bewahre ich diese?
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL


15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.20 Uhr: Über das Zusätzliche im § 43 und das dem Straßen- Orts- und Landschaftsbild Entsprechende

  • Betrachtung des bestehenden Ensembles
  • Die Positionierung von neuen Gebäuden
  • Die Bedeutung der Fassade als Element des öffentlichen Raumes
  • Die nutzungsorientierte Neugestaltung von Bauwerken im Kontext zum regionaltypischen Bestand
DI Johann KOLB

 
17.00 Uhr: Best-Practice-Fallbeispiele in der Steiermark

  • Wie wird man auf freiwilliger Basis Ortsbildgemeinde?
  • Unter welchen Voraussetzungen wird ein Ortsbildschutzgebiet ausgewiesen?
  • Ortsbildschutz am Beispiel der Gemeinde Fürstenfeld
DI Klaus RICHTER


17.30 Uhr:  Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Projektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Mag. Marc Oliver STENITZER, Partner der Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte, Leibnitz

Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz

DI Johann KOLB, A 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2018:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2018 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Donnerstag, 05. April 2018
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 22. März 2018

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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