Planen in der Grazer Altstadt

- gelebte Rechtspraxis der ASVK und aktuelle Fallbeispiele

Ziel

Die rechtliche Grundlage für das Planen in Schutzzonen ist das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) samt Durchführungsverordnungen (FenstergestaltungsVO, DachlandschaftserhaltungsVO, AnkündigungsgestaltungsVO sowie Richtlinie für Dachdeckungen).

Hiebei erstreckt sich der örtliche Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften auf jene Stadtteile von Graz, welche in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrer Baustruktur / -substanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet). Im Bauverfahren aller Projekte, welche in diesen Zonen realisiert werden sollen, stellt die Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ein Gutachtergremium dar, das gehört werden muss zur Sicherung einer verantwortungs- sowie qualitätsvollen Planung.

In diesem Seminar werden daher folgende Themen behandelt:

  • Neubebauung noch vorhandener Restflächen und Baulücken
  • Betrachtung des neuen Projektes im Ensemble mit den bestehenden Bestandsobjekten / Einfügungsgebot
  • Sanierung / Erweiterung von Bestandsobjekten / Beeinträchtigungsverbot
  • Qualität der Einreichunterlagen
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens
  • Gutachtertätigkeit  der ASVK / Kooperation mit anderen Behörden im Bauverfahren 
  • Kriterien für Schutzwürdigkeit
  • Diskurs über aktuelle Fallbeispiele aus der Praxis

Programm

Mittwoch, 22. Mai 2019

13.45 Uhr: 
 
Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr:   Begrüßung / Einleitung

DI Burkhard SCHELISCHANSKY

 
14.10 Uhr: 
 
Rechtliche Aspekte und Ablauf des Genehmigungsverfahrens

  • Welche Baumaßnahmen müssen bewilligt werden?
  • Welche Einreichunterlagen sind gem. § 10 GAEG vorzulegen?
  • Darstellung des Projektumfeldes und der Nachbarschaft
  • Wie läuft das Genehmigungsverfahren gem. § 7 Abs. 2 GAEG ab?
Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT


14.40 Uhr: Die Geschäftsstelle der ASVK als Bindeglied zwischen PlanerIn und Kommission

  • Welche Hilfestellungen und Serviceleistungen bietet die Geschäftsstelle
    in welchem Projektstadium (Zeitleiste) ?
  • Voranfrage gem. § 12 ABs. 6 GAEG
  • Kooperation mit Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Bau- und Anlagenbehörde sowie Wohnbauförderung
  • Gestaltung von Sichtzonen / Werbung
  • Sanierung / Zubau von Liften / Balkonvergrößerungen
  • Fenster- und Dachgestaltungen / Kehrstege bzw. Rauchfangkehrmöglichkeit
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG


15.20 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
15.40 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.00 Uhr: Kriterien für Schutzwürdigkeit anhand von Fallbeispielen

  • Welcher Grad an Schutzwürdigkeit ist wofür gefordert?
  • Einfügung
  • Baukünstlerische Qualität
  • Charakteristik eines Gebäudes (Gestaltung der Fassade, Farbgebung, Materialität, etc.)
  • Fallbeispiele aus der Praxis
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL


17.00 Uhr: Fallbeispiele aus der Sicht einer Ziviltechnikerin (welche zugleich Mitglied der ASVK ist)

  • Wohnen Griesgasse 28 + 30
  • Dachbodenausbau Frauengasse 5
  • Umgestaltung der Pathologie zum "Lehrstuhl für makroskopische und klinische Anatomie
    der Medizinischen Universität" Auenbruggerplatz 25
  • Neubau Humboldtstraße 9
DI Bettina ZEPP


17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planende Baumeister und Ingenieurbüros, Sachverständigen,  MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden, ProjektentwicklerInnen und BauträgerInnen sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz

DI Bettina ZEPP, Architektin, Mitglied der ASVK, Graz

HR Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT, Altstadtanwalt, Graz

Architekt DI Burkhard SCHELISCHANSKY, Vorsitzender der Sektion Architekten der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, Graz

Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG, Leiter der Geschäftsstelle der Altstadtanwaltschaft und Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission / A 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Bewirtung in der Kaffeepause

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Mittwoch, 22. Mai 2019
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 08. Mai 2019

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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