![]() Wohnen Griesgasse 28 + 30, Architekt DI Christian Andexer, Foto: DI Peter Eder |
Die rechtliche Grundlage für das Planen in Schutzzonen ist das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG) samt Durchführungsverordnungen (FenstergestaltungsVO, DachlandschaftserhaltungsVO, AnkündigungsgestaltungsVO sowie Richtlinie für Dachdeckungen).
Hiebei erstreckt sich der örtliche Anwendungsbereich dieser Rechtsvorschriften auf jene Stadtteile von Graz, welche in ihrer landschaftlichen und baulichen Charakteristik das Stadtbild prägen und daher in ihrer Baustruktur / -substanz sowie in ihrer vielfältigen urbanen Funktion zu erhalten sind (Schutzgebiet). Im Bauverfahren aller Projekte, welche in diesen Zonen realisiert werden sollen, stellt die Grazer Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) ein Gutachtergremium dar, das gehört werden muss zur Sicherung einer verantwortungs- sowie qualitätsvollen Planung.
In diesem Seminar werden daher folgende Themen behandelt:
Mittwoch, 22. Mai 2019
13.45 Uhr: |
Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung DI Burkhard SCHELISCHANSKY |
14.10 Uhr: |
Rechtliche Aspekte und Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT
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14.40 Uhr: | Die Geschäftsstelle der ASVK als Bindeglied zwischen PlanerIn und Kommission
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG
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15.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
15.40 Uhr: | Kaffeepause |
16.00 Uhr: | Kriterien für Schutzwürdigkeit anhand von Fallbeispielen
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL
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17.00 Uhr: | Fallbeispiele aus der Sicht einer Ziviltechnikerin (welche zugleich Mitglied der ASVK ist)
DI Bettina ZEPP
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planende Baumeister und Ingenieurbüros, Sachverständigen, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, RepräsentantInnen von Gemeinden, ProjektentwicklerInnen und BauträgerInnen sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz
DI Bettina ZEPP, Architektin, Mitglied der ASVK, Graz
HR Prof. Dr. Manfred RUPPRECHT, Altstadtanwalt, Graz
Architekt DI Burkhard SCHELISCHANSKY, Vorsitzender der Sektion Architekten der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, Graz
Mag. Richard WITTEK-SALTZBERG, Leiter der Geschäftsstelle der Altstadtanwaltschaft und Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission / A 9 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Mittwoch, 22. Mai 2019
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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240,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 08. Mai 2019
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