(Mit‑) Anwendung von Wasserrecht in Bewilligungsverfahren

im Rahmen unserer Seminarreihe WASSERWIRTSCHAFT

Ziel

Wasserrecht ist in vielen Bewilligungsverfahren anzuwenden / mitanzuwenden, nicht nur im wasserrechtlichen Verfahren:
im Bauverfahren, im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren, in AWG-Verfahren, straßenrechtlichen Bewilligungsverfahren und auch in forst- sowie naturschutzrechtlichen Verfahren kann es von Bedeutung sein. Häufig sind auch in diesen Verfahren wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Fragen zu beantworten.

Neben einer Darstellung zur Zuständigkeit der Behörden und Verfahrensabläufen werden insbesondere auch die Projektunterlagen, die die Behörde in diesem Zusammenhang verlangt, sowie Fallbeispiele aus der Praxis aus der Sicht des Planers präsentiert.

Programm

Dienstag, 14. Mai 2019

ab 13.45 Uhr: Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr:   Begrüßung / Einleitung

Mag. Birgit KONECNY / DI Heinrich SCHWARZL


14.15 Uhr: 
 
Rechtliche Grundlagen - in welchen Verfahren ist Wasserrecht anzuwenden / mitanzuwenden?

  • Bauverfahren
  • Betriebsanlagengenehmigunsverfahren
  • AWG-Verfahren
  • Eisenbahn- / Straßenrechtliches Bewilligungsverfahren
  • Inwieweit ist Wasserrecht in diesen Verfahren anzuwenden?
  • Wer hat Parteistellung?
  • Welche sind die zuständigen Behörden?
  • Welche Projektunterlagen verlangt die Behörde für welches Verfahren?
  • Abgrenzungsfragen / Konzentration der Verfahren
RA Dr. Gerhard BRAUMÜLLER / Dr. Gerhard NEUHOLD

 
15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.20 Uhr: Wasserwirtschaftliche Aspekte in den Bewilligungsverfahren

  • Was kann die wasserwirtschaftliche Planung in den einzelnen Verfahren beitragen?
  • Warum ist eine Planungsanzeige erforderlich?
DI Urs LESKY
 

16.50 Uhr: Technische Grundlagen für die Beseitigung von Dach-, Parkplatz- und Straßenwässern

DI Dr. Heinz LACKNER
 
17.20 Uhr: Fallbeispiele aus der Sicht des Planers - Anwendung von Wasserrecht in der Praxis

  • Wie fließen wasserrechtliche Vorgaben in die Planung / Projektunterlagen ein?
  • Fallbeispiel Raiffeisen-Sportpark Graz Hüttenbrennergasse
DI Heinrich SCHWARZL / DI Robert ZACH
 

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
ca. 18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planende Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Wasser- und Abwasserverbänden sowie Genossenschaften, aber auch alle am Thema interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Dr. Gerhard BRAUMUELLER, Rechtsanwalt, Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz

HR Dr. Gerhard NEUHOLD, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, "Koordinator" des Fachteams Wasserrecht und Schifffahrt, Graz

DI Dr. Heinz LACKNER, A 15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz

DI Urs LESKY, A 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Stmk. Landesregierung, Graz

DI Robert ZACH, Ziv. Ing. f. Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Ingenos ZT GmbH, Gleisdorf

Moderation

Mag. Brigit KONECNY, Leiterin der A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Stmkl. Landesregierung, Graz

DI Heinrich SCHWARZL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen sowie Vorsitzender der FG Wasserwirtschaft und Umwelttechnik der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten, planconcort ZT GmbH, Leibnitz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

__________________________________________________________________________________________________

Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 14 / Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Bewirtung in der Kaffeepause

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 14
Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Wartingergasse 43
8010 Graz

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

nach oben

Termin:

Dienstag, 14. Mai 2019
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 02. Mai 2019

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

Fehlt etwas?

Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben...