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Am 19. November 2019 wurde vom Landtag die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes beschlossen, welche voraussichtlich Ende Jänner 2020 in Kraft treten wird.
Im Zuge dieser Novelle wurden wesentliche Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung beschlossen, indem nicht nur das Anzeigeverfahren entfällt, sondern auch der Gemeinderat als zweite Instanz im Bauverfahren abgeschafft wurde und nunmehr lediglich eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bürgermeisters erhoben werden kann, über die das Landesverwaltungsgericht zu entscheiden hat. Im Interesse des Klimaschutzes wurden neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen bis zu 50kWp, zur Bodenversiegelung und zur Reduktion des Flächenverbrauches für KFZ-Abstellflächen bei Handelsbetrieben und Einkaufszentren getroffen. Ebenso wurden die Regelungen hinsichtlich des anpassbaren Wohnbaues adaptiert, sodass in Zukunft 100% der Wohngebäude mit mehr als 3 Wohnungen nach den Grundsätzen des anpassbaren Wohnbaues zu planen und zu errichten sind.
Diese Seminare werden als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Mittwoch, 12. Februar 2020
13.45 Uhr: |
Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Neuerungen durch die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes 2019
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15.40 Uhr: |
Kaffeepause |
16.00 Uhr: |
Fortsetzung des o.a. Vortrages |
17.40 Uhr: |
Offene Fragen / Diskussion |
ca. 18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros sowie Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark und Baubezirksleitungen, aber auch alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2020:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2020 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3. Stock, 8010 Graz
Mittwoch, 12. Februar 2020
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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240,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 05. Februar 2020
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