Das Bundesvergabegesetz 2018
‑ Grundlagen des Vergaberechts

Ziel

Seit Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG) mit 21. August 2018 konnten bereits einige Erfahrungswerte mit dem neuen Vergaberecht gesammelt werden, erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes liegen vor.

Seit 18. Oktober 2018 müssen zudem alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich vollelektronisch abgewickelt werden. In Einzelbereichen (wie bei Wettbewerben) bereitet die Pflicht zur elektronischen Vergabe noch Probleme, letztlich kann man aber von einem bewährten Weg sprechen.

Seit 1. März 2019 treffen Auftraggeber umfassende statistische Meldepflichten. Deren Nicht-Berücksichtigung ist mit Strafzahlungen sanktioniert. Die anfängliche Unsicherheit auch auf Seiten der Behörden hat sich gelegt. Befürchtungen im Hinblick auf ein Ansteigen von Feststellungsverfahren (wegen unzulässiger Vergaben) haben sich bislang nicht bewahrheitet.

Schließlich sind mit 1. Jänner 2020 neue Oberschwellenwerte in Kraft getreten. Deren geringfügige Absenkung hat zur Folge, dass bereits bei niedrigeren Auftragswerten eine EU-weite Bekanntmachung zu erfolgen hat.

Im Rahmen dieser Webinarreihe sollten die Erfahrungen mit dem BVergG 2018 behandelt und erörtert werden. Daneben steht der Vortragende auch für eine Diskussion vergaberechtlicher Konstellationen zur Verfügung.

Die Webinarreihe gliedert sich in 4 Themenbereiche:

  • Grundlagen des Vergaberechts
  • Arten von Vergabeverfahren
  • Angebotsprüfung
  • Praxisbeispiele, aktuelle Judikatur und Diskussion

Bis spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Webinar können von den WebinarteilnehmerInnen Fragen, die dem betreffenden Thema zuordenbar sind, übermittelt werden. Unser Experte RA Dr. Christian Fink wird diese in seinen Ausführungen behandeln. Überdies soll am letzten Webinartermin eine Fragenbeantwortung losgelöst von o.a. Themenbereichen erfolgen - nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns Ihre Fragen gerne mit Ihrer Anmeldung zukommen!

Programm

Dienstag, 19. Mai 2020

14.00 Uhr 

Grundlagen des Vergaberechts

  • Wer unterliegt dem Vergaberecht?
  • Was unterliegt dem Vergaberecht?
  • Ausnahmen vom Vergaberecht
  • Schwellenwerte
  • Auftragswertberechnung 
15.00 Uhr Ende des Webinars


Dienstag, 26. Mai 2020

14.00 Uhr 

Arten von Vergabeverfahren

  • Kursorische Darstellung aller Vergabeverfahren
  • Vereinfachte Vergabe in Ausnahmezeiten
  • Ablauf eines Offenen Verfahrens
  • Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung
  • Direktvergabe und Direktvergabe mit Bekanntmachung
  • Einsatz von Wettbewerben 
15.00 Uhr Ende des Webinars


Dienstag, 9. Juni 2020

14.00 Uhr 

Angebotsprüfung

  • Ausschlussgründe
  • Eignungskriterien
  • Ausschreibungswidersprüche und Angebotsmängel
  • Preisprüfung
  • Gestaltung der Dokumentation
  • Formulierung von Ausscheidensentscheidungen 
15.00 Uhr Ende des Webinars


Dienstag, 16. Juni 2020

14.00 Uhr 

Praxisbeispiele, aktuelle Judikatur und Diskussion

  • Vorrangig werden aufgeworfene / übermittelte Fragen der TeilnehmerInnen (anonymisiert) beantwortet.
  • Weiters werden aktuelle Beispiele aus der Praxis sowie Rechtssprechung dargestellt. 
15.00 Uhr Ende des Webinars

Vortragende

Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien

  • bis 2001 als Referent in der Geschäftsführung der Bundes-Vergabekontrollkommission und des Bundesvergabeamtes im
    (vormaligen) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten tätig
  • bis 2002 Rechtsreferent in der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland
  • bis 2006 Senatsvorsitzender des Bundesvergabeamtes
  • bis 2014 in einer auf Vergaberecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig, seit 2009 als Rechtsanwalt.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2006, 2014, Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht, 2015, sowie Mitherausgeber von Sturm/Fink, Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht, 2013).

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 70,00 (exkl. 20 % MwSt.) pro Webinar / Person

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt, sowie den Zugangslink zum Besuch des Webinares.

Bei einer Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen einer Institution bzw. eines Büros ist es erforderlich, dass im Zuge der Buchung für jede Person eine eigene (persönliche) E-Mail-Adresse angegeben wird.

Für die Teilnahme am Webinar muss keine Software, App oder Plug-In installiert werden. Die TeilnehmerInnen benötigen somit nur ein Endgerät ihrer Wahl (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit einem bereits installierten Browser und einen Internetzugang.


Gutscheine infolge der Treuebonusaktion 2019 / 2020 des ZT-Forum können auf Webinare NICHT eingelöst werden.



Stornogebühr bei Abmeldung:
Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss stellen wir 50 % Stornogebühr in Rechnung. ErsatzteilnehmerInnen zu nominieren ist möglich. Zur Vermeidung von Missverständnissen im Zusammenhang mit Stornogebühren bwz. -bedingungen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir auch Abmeldungen nur in schriftlicher Form akzeptieren. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB. 

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Webinar

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

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Termin:

Dienstag, 19. Mai 2020
14.00 - 15.00 Uhr

Ort:

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

70,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 13. Mai 2020

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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