Um‑ / Rückwidmungen
versus Haftung und Entschädigungen

Ziel

Seit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 bis zur jüngsten Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, welche mit 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist, haben sich die Anforderungen an die Raumplanung stark geändert - daher sind auch unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen langfristige Entwicklungsziele jeder Gemeinde im örtlichen Entwicklungskonzept festzulegen sowie Änderungen von Flächenwidmungsplänen gesetzlich vorgeschrieben (Revisionsverpflichtung).

Im Rahmen dieses Webinares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Voraussetzungen für Widmungsänderungen (geänderte Planungsvoraussetzungen, Beschlussfassung im Gemeinderat, digitale Datenübergabe an Land Steiermark gem. PlanzeichenVO 2016 etc.)
  • Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse
  • Anforderungen an die Grundlagenforschung - wie tief muss diese sein, damit sie bei einer nachprüfenden Kontrolle durch die Behörde besteht, aber auch der finanzielle Aufwand bei großen Gemeinden noch zumutbar ist?
    Gibt es eine allgemein gültige Bearbeitungstiefe?
  • Um- / Rückwidmungen aufgrund geänderter Zielsetzungen der Gemeinde
  • Baulandüberhang - ist dies ein gerechtfertigter Grund für eine Rückwidmung?
  • Wie muss ich Änderungen von Flächenwidmungsplänen / Bebauungsplänen begründen?
  • Haftung für fehlerhafte Widmungen
  • Entschädigungen bei Rückwidmungen ins Freiland - wie wird die Wertminderung bei anderen Umwidmungen abgegolten?
  • Entschädigung bei veralterten Ersichtlichmachungen
  • Um- / Rückwidmungen aufgrund natürlicher räumlicher Gefahren (wie Hochwassergefährdung etc.)
  • Um- / Rückwidmungen aufgrund von Immissionen (Lärm, Luft etc.)
  • Zukünftige neue Herausforderungen (Klimaschutz, Nahversorgung etc.)

Programm

Dienstag, 2. März 2021

14.00 Uhr:   Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER


14.10 Uhr: 
 
45 Jahre Raumplanung - wohin geht die Entwicklung in der Steiermark?

DI Michael REDIK

 
14.40 Uhr:

Fachliche Herausforderungen bei der Erstellung und Änderung der Raumplanungsinstrumente
- Wie mutig dürfen die Gemeinden und ihre Ortsplaner sein?

DI Gerhard VITTINGHOFF, MRTPI


15.10 Uhr:

Rechtliche Anforderungen an Um- / Rückwidmungen
- Wie begründe ich geänderte Planungsvoraussetzungen?

Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER

15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Pause
 
 
16.20 Uhr:

Anfechtung von Um- / Rückwidmungen - Haftung für fehlerhafte Widmungen

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M.


17.00 Uhr:

Wünsche der Gemeinden und ihre Umsetzbarkeit - Prüfkriterien der Aufsichtsbehörde

HR Dr. Liliane PISTOTNIG

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Webinars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Webinar zu besuchen.

Vortragende

Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER, Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement, Institut für Raumplanung der Technischen Universität Wien

DI Michael REDIK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz


DI Gerhard VITTINGHOFF, MRTPI, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, Graz


RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg - Strauss - Buchbauer Rechtsanwälte, Graz

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt, sowie den Zugangslink zum Besuch des Webinares.

Bei einer Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen einer Institution bzw. eines Büros ist es erforderlich, dass im Zuge der Buchung für jede Person eine eigene (persönliche) E-Mail-Adresse angegeben wird.

Für die Teilnahme am Webinar muss keine Software, App oder Plug-In installiert werden. Die TeilnehmerInnen benötigen somit nur ein Endgerät ihrer Wahl (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit einem bereits installierten Browser und einen Internetzugang.

BONUSAKTION 2021:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2021 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

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Teilnahmegebühr Beamte der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Webinar ist für höchstens 25 Bedienstete des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Webinar
  • Webinarunterlagen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Dienstag, 02. März 2021
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 23. Februar 2021

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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