Bauen im Freiland
‑ Chance oder Fluch?

Ziel

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Bauführungen im Freiland zu verwirklichen. Diese können beispielsweise im Rahmen von Sondernutzungen, wie Erholungsgebiete, Sportanlagen aller Art, Energieversorgungsanlagen (Photovoltaik, Hackschnitzellager, Kleinwindkrafträder etc.), Abfallbehandlungsanlagen / Lager für Abfälle oder Hochwasserrückhalteanlagen, erfolgen.
Abgesehen von erforderlichen und betriebstypischen Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sind unter bestimmten Voraussetzungen Zu- / Umbauten und Nutzungsänderungen bei bestehenden Bauwerken sowie Ersatzbauten zulässig.

In diesem Webinar werden Fallbeispiele aus der Praxis präsentiert und diskutiert, ob diese Freilandregelungen zur Erhaltung des ländlichen Raumes beitragen. Neben rechtlichen Aspekten aus der Sicht der Raumplanung sowie des Baurechtes werden auch gestalterische sowie wirtschaftliche Aspekte behandelt.

Dieses Webinar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.

Programm

Dienstag, 19. Jänner 2021

14.00 Uhr: Begrüßung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER

 
14.10 Uhr: Wirtschaftliche Aspekte - Folgekosten vom Bauen im Freiland?

  • Folgekosten der technischen Infrastruktur (Straße, Kanal, Wasserversorgung etc.)
  • Folgekosten der mobilen sozialen Infrastruktur (mobile Krankenpflege, Kindergartenbus etc.)
  • Persönliche Mobilitätskosten
  • Planungs- und Aufschließungskostenverträge
DI Dr. Erich DALLHAMMER


14.40 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht der Raumplanung

  • Definition des Freilandes
  • Freihaltegebiete
  • Sondernutzungen
  • Auffüllungsgebiete
  • Nichtigerklärung
Dr. Liliane PISTOTNIG


15.00 Uhr

Fachliche Aspekte zu Freihaltegebieten und Sondernutzungen

  • Wildwuchs Sondernutzungen - wann macht eine Sondernutzung Sinn?
  • Was soll mit der Sondernutzung fachlich geregelt werden?
  • Welche Bauwerke sind in Sondernutzungen erforderlich?
  • Fallbeispiele aus der Praxis
DI Michael REDIK / Mag. Gernot PAAR
 
 
16.00 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
16.20 Uhr: Pause
 
 
16.40 Uhr: Rahmenbedingungen für das Bauen im Freiland aus der Sicht des Baurechtes

  • Was gilt als Umbau / Zubau?
  • Änderung des Verwendungszwecks
  • Was bedeutet unmittelbarer Anschluss an bestehende Gebäude?
  • Verfahrensrechtliche Fragen
  • Wann ist ein Gutachten eines Sachverständigen gem. § 33 Abs. 7 StROG 2010 einzuholen?
  • Fallbeispiele aus Judikatur und Praxis
Mag. Andrea TESCHINEGG

 
17.10 Uhr:  Gestaltungsaspekte für Bauführungen im Freiland

  • Gebietscharakter - Bestimmung und Auslegung im Bauverfahren
  • Bauführungen und Gestaltungsmaßnahmen in Sondernutzungen
  • Inhalte eines Räumlichen Leitbildes und Bebauungsplanes
DI Marion SCHUBERT


17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Webinars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Marion SCHUBERT, A15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Dr. Erich DALLHAMMER, GF ÖIR GmbH - Österreichisches Institut für Raumplanung, Wien

Mag. Gernot PAAR MSc, Pumpernig & Partner ZT GmbH, Graz

DI Michael REDIK, A 13 – Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt, sowie den Zugangslink zum Besuch des Webinares.

Bei einer Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen einer Institution bzw. eines Büros ist es erforderlich, dass im Zuge der Buchung für jede Person eine eigene (persönliche) E-Mail-Adresse angegeben wird.

Für die Teilnahme am Webinar muss keine Software, App oder Plug-In installiert werden. Die TeilnehmerInnen benötigen somit nur ein Endgerät ihrer Wahl (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit einem bereits installierten Browser und einen Internetzugang.

BONUSAKTION 2021:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2021 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Webinar

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

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Termin:

Dienstag, 19. Jänner 2021
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 14. Jänner 2021

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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