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Seit Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG) mit 21. August 2018 konnten bereits einige Erfahrungswerte mit dem neuen Vergaberecht gesammelt werden, erste Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofes liegen vor.
Seit 18. Oktober 2018 müssen zudem alle Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich vollelektronisch abgewickelt werden. In Einzelbereichen (wie bei Wettbewerben) bereitet die Pflicht zur elektronischen Vergabe noch Probleme, letztlich kann man aber von einem bewährten Weg sprechen.
Seit 1. März 2019 treffen Auftraggeber umfassende statistische Meldepflichten, deren Nicht-Berücksichtigung mit Strafzahlungen sanktioniert ist. Die anfängliche Unsicherheit auch auf Seiten der Behörden hat sich gelegt. Befürchtungen im Hinblick auf ein Ansteigen von Feststellungsverfahren (wegen unzulässiger Vergaben) haben sich bislang nicht bewahrheitet.
Mittlerweile werden Fortschreibungen des Vergaberechts etwa im Hinblick auf eine "Grüne Beschaffung" (ökologische Vergabekriterien) diskutiert. Angesichts der derzeitigen "Covid-19-Thematik" bleibt abzuwarten, wann diesbezüglich Änderungen umgesetz werden.
Im Rahmen dieser Webinarreihe sollen die Erfahrungen mit dem BVergG 2018 behandelt und erörtert werden. Daneben steht der Vortragende auch für eine Diskussion vergaberechtlicher Konstellationen zur Verfügung.
Die Webinarreihe gliedert sich in 3 Themenbereiche:
Bis spätestens 5 Tage vor dem jeweiligen Webinar können von den WebinarteilnehmerInnen Fragen, die dem betreffenden Thema zuordenbar sind, übermittelt werden. Unser Experte RA Dr. Christian Fink wird diese in seinen Ausführungen behandeln. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie uns Ihre Fragen gerne mit Ihrer Anmeldung zukommen!
Montag, 8. März 2021
14.00 Uhr |
Arten von Vergabeverfahren
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15.30 Uhr | Ende des Webinars |
Montag, 15. März 2021
14.00 Uhr |
Angebotsprüfung
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15.30 Uhr | Ende des Webinars |
Dr. Christian FINK, Rechtsanwalt und Autor / Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen, wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2018 (2020) oder Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht (2015), Wien
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht (Unterstützung von Auftraggebern und –nehmern), im Recht der freien Berufe (Ausgestaltung von ZT-Gesellschaften), im Verwaltungs- sowie im Vertragsrecht. Er ist auch als Vortragender im Vergabe- und Baurecht tätig, Autor und Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen (wie Mitautor von Schramm/Aicher/Fruhmann, Bundesvergabegesetz 2006, 2014, Heid/Preslmayr, Handbuch Vergaberecht, 2015, sowie Mitherausgeber von Sturm/Fink, Die europäische Rechtsprechung zum Vergaberecht, 2013).
Teilnahmegebühr: EUR 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) pro Webinar / Person
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie die Rechnung, welche als Bestätigung Ihrer Anmeldung gilt, sowie den Zugangslink zum Besuch des Webinares.
Bei einer Anmeldung von mehreren TeilnehmerInnen einer Institution bzw. eines Büros ist es erforderlich, dass im Zuge der Buchung für jede Person eine eigene (persönliche) E-Mail-Adresse angegeben wird.
Für die Teilnahme am Webinar muss keine Software, App oder Plug-In installiert werden. Die TeilnehmerInnen benötigen somit nur ein Endgerät ihrer Wahl (PC, Laptop, Tablet, Smartphone) mit einem bereits installierten Browser und einen Internetzugang.
Gutscheine infolge der Treuebonusaktion des ZT-Forum können auf Webinare NICHT eingelöst werden.
Stornogebühr bei Abmeldung:
Bei einer Abmeldung nach dem Anmeldeschluss stellen wir 50 % Stornogebühr in Rechnung. ErsatzteilnehmerInnen zu nominieren ist möglich. Zur Vermeidung von Missverständnissen im Zusammenhang mit Stornogebühren bwz. -bedingungen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir auch Abmeldungen nur in schriftlicher Form akzeptieren. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
Montag, 08. März 2021
14.00 - 15.30 Uhr
Ihr PC / Tablet / Smartphone
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120,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 03. März 2021
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