Abstände aus rechtlicher und technischer Sicht

- aktuelle Judikatur und Fallbeispiele aus der Praxis

Ziel

§ 13 des Steiermärkischen Baugesetzes regelt, dass Gebäude entweder unmittelbar aneinander zu bauen sind oder voneinander einen ausreichenden Abstand haben müssen. Es wird nicht nur geregelt, wie groß dieser Gebäudeabstand sein muss, sondern auch welche Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken einzuhalten sind, wobei zu unterscheiden ist, ob ein Gebäude unmittelbar an der Grenze errichtet wird oder nicht. Ebenso werden Regelungen zu Geschoßeinteilung und Geschoßhöhen getroffen sowie Ausnahmen für geringere Abstände von Nachbargrenzen und -gebäuden oder Nebengebäude zugelassen.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wie diese Regelungen zu interpretieren und anzuwenden sind - erst die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schafft Rechtssicherheit.

In diesem Hybrid-Seminar werden daher Abstände sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht anhand von Fallbeispielen beleuchtet, wobei besonders folgende Themen behandelt werden:

  • Bauen an der Grundgrenze
  • Abstandsunterschreitungen
  • Carports
  • Nebengebäude
  • Vorspringende Gebäudeteile
  • Gaupen
  • Balkone
  • Kellergeschosse

Dieses Hybrid-Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.


Aufgrund der aktuellen Covid 19 – Krise bieten wir zukünftige Aktivitäten vermehrt in Form von sog. Hybrid-Veranstaltungen an – dies bedeutet, dass sowohl eine Teilnahme vor Ort als auch online über unsere Webplattform edudip möglich ist.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung bekannt, in welcher Form (Präsenz oder online) Sie teilnehmen möchten.

Programm

Donnerstag, 6. Mai 2021

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung

 
14.10 Uhr: Rechtliche Grundlagen und Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes

Dr. Heinz SCHWARZBECK / Mag. Mario WALCHER, LL.M.


15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
16.00 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.20 Uhr: Technische Grundlagen und Fallbeispiele aus der Praxis

DI Edwin SCHWARZENBACHER

 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Hybrid-Seminars

Zielgruppe

Wir laden daher alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, MitarbeiterInnen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Hybrid-Seminar zu besuchen.

Vortragende

Mag. Dr. Heinz SCHWARZBECK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Edwin SCHWARZENBACHER, A 15 – Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 240,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 192,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 120,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2021:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2021 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Vortragsunterlagen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

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Termin:

Donnerstag, 06. Mai 2021
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

240,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 22. April 2021

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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