© LOVE Architecture ZT GmbH / Fotograf: Jasmin Schuller |
Honorarermitttlung und Bemessungsgrundlagen, Fallstricke der Wirtschaftlichkeit, Aufbereitung von Mehrkostenforderungen von Planer und ÖBA, rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Auseinandersetzungen in den letzten Jahrzehnten zur Bemessungsgrundlage für Honorare von PlanerInnen haben nunmehr durch den Europäischen Gerichtshof zumindest dahingehend Klarheit erfahren, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für europarechtswidrig erkannt wurden und nicht mehr anwendbar sind. Genau diese Klarstellung verursacht aber nun Unsicherheiten und fordert Maßnahmenkataloge, um das ohnehin breite und verunsicherte Feld der Honorarermittlung auf eine solide Basis zu bringen. Daher wurden insbesondere die LM.VM 2014 kreiert, die es ermöglichen, die Honorarermittlung auf transparente und nachvollziehbare Weise - sowohl für Auftraggeber als auch für Planer und ÖBA - darzustellen. Aufgrund ihrer Resonanz bei den beteiligten Fachkreisen sollen bei dieser Veranstaltung die LM.VM 2014 nähergebracht und deren Bedeutung für die Praxis erläutert werden.
Neben der richtigen Honorarermittlung in einem ohnehin stark umkämpften Feld der unterpreisigen Angebote auf dem Markt sollen der richtige Umgang mit Honorareinbehalten bei wirtschaftlich schwierigem Umfeld einzelner Projekte dargestellt und aufgezeigt werden.
Ebenso werden die rechtlichen Grundlagen für immer mehr um sich greifende Mehrleistungen und taugliche Werkzeuge zur Durchsetzung einer entsprechenden Vergütung gegenüber Auftraggebern vorgetragen. Höchstgerichtliche Entscheidungen und die Darstellung der Relevanz von Honorarvereinbarungen sollen bei diesem steten Problemfeld der PlanerInnen einer gerechten und angemessenen Honorarvergütung Licht ins Dunkel bringen.
Donnerstag, 21. Oktober 2021
17.30 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
18.00 Uhr: | Beginn der Veranstaltung |
19.30 Uhr: |
Fragenrunde / Diskussion |
20.00 Uhr: |
Kulinarischer Ausklang der Veranstaltung |
Zu dieser Expertenrunde laden wir alle ZiviltechnikerInnen und BaumeisterInnen, Interessierte der öffentlichen Verwaltung sowie Versicherungsbranche sehr herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
FH-Prof. DI Dr. Thomas LORENZ, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen und GF der Thomas Lorenz ZT GmbH sowie Mitglied des Arbeitsausschusses „Prüfingenieur nach OIB RL 1“, Graz
DI Ronald SCHATZ, Architekt und Sachverständiger, Graz
Mag. Dr. Georg SEEBACHER, Partner und Rechtsanwalt der Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz / Wien
Mag. Simon TUCEK, Rechtsanwalt der Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz / Wien
Mag. Dr. Georg SEEBACHER, Partner und Rechtsanwalt der Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz / Wien
DI Gustav SPENER, Ing. Kons. f. WIW-Bauwesen, Präsident der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten sowie Vorsitzender des Ressorts Honorare und Vergabe der Bundeskammer für ZiviltechnikerInnen, Projektleiter des BIM-Handbuches, Spener ZT KG, Ilz bei Fürstenfeld
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos - im Anschluss an die Vorträge / Diskussion lädt die Kanzlei Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte alle TeilnehmerInnen zu einem kulinarischen Ausklang in ihren Räumlichkeiten.
Die TeilnehmerInnenzahl an dieser Veranstaltung ist mit 70 Personen beschränkt.
Bitte schicken Sie uns Ihre Anmeldung in schriftlicher Form (online bzw. mittels beiliegender Antwortkarte per E-Mail, Fax oder per Post) und berücksichtigen Sie, dass wir Sie im Falle einer Absage der Veranstaltung nur verständigen können, wenn uns Ihre schriftliche Anmeldung vorliegt. Umgekehrt bitten wir Sie auch um eine schriftliche Abmeldung, falls Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
sowie
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2 / 2
8010 Graz
Donnerstag, 21. Oktober 2021
18.00 - 20.00 Uhr
ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH
Schmiedgasse 2 / 2
8010 Graz
KOSTENLOS!
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 07. Oktober 2021
Maximal Plätze: 70
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