Baubewilligungsverfahren
‑ richtiger Umgang mit Nachbarn und deren Rechte

Ziel

In den letzten Jahren wird verstärkt versucht, nachbarrechtliche Parteirechte in Baubewilligungsverfahren geltend zu machen, was häufig zu Konflikten mit dem Bauwerber führt.

Als Nachbarn im Sinne des § 4 Z 44 BauG gelten Eigentümer von direkt an die Bauparzelle angrenzenden Grundstücken oder solche in einem räumlichen Naheverhältnis, dass vom geplanten Bau oder dessen konsensmäßiger Benützung Einwirkungen auf ihre Grundflächen ausgehen, gegen welche die Bestimmungen dieses Gesetzes Schutz gewähren.

Einwendungen nach § 26 Abs. 1 Steiermärkisches BauG müssen daher die Verletzung von Vorschriften des Baugesetzes behaupten, welche nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch jenem der Nachbarn dienen (subjektiv-öffentlichrechtliche Einwendungen).

Im Rahmen dieses Seminares werden insbesondere die Anforderungen für (un)zulässige Einwendungen (wie etwa zur Bebauungsdichte, Gebäudehöhe / Geschoßanzahl oder zu Immissionen, welche das örtliche Maß übersteigen), aber auch deren Auswirkungen auf das Baubewilligungsverfahren näher beleuchtet und die aktuelle Judikatur sowie Fallbeispiele aus der Praxis diskutiert.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.  

Programm

Donnerstag, 31. März 2022

13.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung


14.05 Uhr: Die Rechtsstellung des Nachbarn und Einwendungen im Baubewilligungsverfahren

  • Wer ist Nachbar im Sinne des § 4 Z 44 Stmk. BauG?
  • Eingeschränktes Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren
  • Arten von Einwendungen
  • Anforderungen an (un)zulässige Einwedungen
  • Wie konkret, ab welchem Zeitpunkt und wie lange dürfen Einwendungen erhoben werden?
  • Auslegung von Parteienerklärungen
  • Vertagung der mündlichen Baubewilligungsverhandlung / Projektmodifikation
  • Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitigen oder unzulässigen Einwendungen
  • Privatrechtliche Einwendungen
Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
15.10 Uhr: Die Rechtslage nach dem Steiermärkischen Baugesetz (§ 26 Stmk. BauG)

  • Flächenwidmungsplanbezogener Immissionsschutz
  • Immissionsschutz unabhängig von der Widmung
  • Sonstige Nachbarrechte nach dem Stmk. BauG
Mag. Mario WALCHER, LL.M.
 
 
15.40 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.00 Uhr: Von der Behandlung von Einwendungen bis zur Zustellung des Baubescheides

  • Schriftliche Einwendungen
  • Einwendungen in der mündlichen Baubewilligungsverhandlung
  • Abspruch über Einwendungen im Baubescheid
  • Präklusion
  • Unzulässige / unbegründete Einwendungen
  • Mangelnde Beeinträchtigungsmöglichkeiten der Späre der Nachbarn
  • Judikatur und Fallbeispiele
Mag. Mario WALCHER, LL.M.
 
 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden daher alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, MitarbeiterInnen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 245,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Hybrid-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Vortragsunterlagen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Donnerstag, 31. März 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

250,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 17. März 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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