Vertragsraumordnung
‑ Planungs‑ und Aufschließungskosten‑ sowie städtebauliche Verträge

Ziel

Das Thema Baulandhortung und -mobilisierung gewinnt in Zukunft immer mehr an Bedeutung. Der Handlungsspielraum der Gemeinden ist immer nur so groß, wie es das Raumordnungsgesetz und seine Instrumente zulassen, wird jedoch durch die Vertragsraumordnung und den Einsatz privatrechtlicher Verträge erweitert.

§ 35 des Steiermärkischen ROG legt fest, dass jede Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern über die Verwendung der Grundstücke innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung und den Festlegungen der Baulandzonierung abschließen kann (Verwendungs- oder Nutzungsverträge).
§ 43 leg. cit. regelt, inwieweit Gemeinden im Rahmen der Vertragsraumordnung Vereinbarungen mit Grundeigentümern über die Tragung der Planungskosten für Flächenwidmungsplanänderungen, die diese außerhalb der Revision anregen, und Aufschließungskosten (Straße, Wasser, Kanal etc.), welche nicht durch Abgaben oder Gebühren gedeckt sind, schließen können.

Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Welche öffentlich-rechtlichen Planungsinstrumente stehen zur Verfügung, um Entwicklungspotentiale strategisch zu nutzen?
  • Welche Ermächtigungsbestimmungen für Gemeinden finden sich im ROG?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten privatrechtliche Verträge in der Praxis?
  • Wie lassen sich gewünschte Zieleffekte (wie leistbares Wohnen, Energieraumplanung, Mobilität etc.) durch städtebauliche Verträge sicherstellen?
  • Welche Chancen bieten Überlassungsverträge, zumindest einen Teil der in Bauland umgewidmeten Fläche an die Gemeinde oder Dritte (wie Bodenfonds) zu überlassen, um für Flächen für Zwecke des Gemeinbedarfes im Sinne einer aktiven Bodenpolitik vorzusorgen?
  • Welche Rolle spielen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit?
  • Stellen befristete Baulandwidmungen / Bebauungsfristen oder eine Ausweisung von Vorbehaltsflächen, die öffentlichen Interessen (wie Schulen, Kindergärten, Krankenanstalten etc.) dienen, eine widmungskonforme Nutzung von Grundstücken sicher?
  • Inwieweit unterstützen privatrechtliche Verträge, die Bebauung von Bauland in angemessener Zeit sicherzustellen und den gewidmeten Baulandüberhang abzubauen?

Programm

Mittwoch, 4. Mai 2022

14.00 Uhr   

Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / Architekt DI Klaus RICHTER

14.10 Uhr

Grundlagen der Vertragsraumordnung

Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang KLEEWEIN

15.00 Uhr

Kosten und Kennzahlen für die Aufschließung von technischer und sozialer Infrastruktur

DI Dr. Erich DALLHAMMER

15.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

16.00 Uhr

Kaffeepause

16.20 Uhr

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Mag. Eva SCHALK

17.00 Uhr

Instrumente zur Umsetzung aus der Sicht des Planers im urbanen / ländlichen Raum

  • Das Münchner Modell der Sozialen Bodennutzung (SoBoN)
  • Baulandmobilisierungsmaßnahmen im Kärntner ROG 2022
  • Fallbeispiele aus der Praxis

DI Philipp FALKE

17.30 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

18.00 Uhr Ende des Seminares

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Philipp FALKE, Büro DI Johann KAUFMANN, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, Klagenfurt

Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang KLEEWEIN, Volksanwaltschaft, Lehrtätigkeit am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz

Mag. Eva SCHALK, Stadtbaudirektion des Magistrates Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Dr. Erich DALLHAMMER, Österreichisches Institut für Raumplanung / ÖIR GmbH, Wien

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

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Teilnahmegebühr MitarbeiterInnen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 MitarbeiterInnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Vortragsunterlagen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Mittwoch, 04. Mai 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

250,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 20. April 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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