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Das Thema Baulandhortung und -mobilisierung gewinnt in Zukunft immer mehr an Bedeutung. Der Handlungsspielraum der Gemeinden ist immer nur so groß, wie es das Raumordnungsgesetz und seine Instrumente zulassen, wird jedoch durch die Vertragsraumordnung und den Einsatz privatrechtlicher Verträge erweitert.
§ 35 des Steiermärkischen ROG legt fest, dass jede Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern über die Verwendung der Grundstücke innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung und den Festlegungen der Baulandzonierung abschließen kann (Verwendungs- oder Nutzungsverträge).
§ 43 leg. cit. regelt, inwieweit Gemeinden im Rahmen der Vertragsraumordnung Vereinbarungen mit Grundeigentümern über die Tragung der Planungskosten für Flächenwidmungsplanänderungen, die diese außerhalb der Revision anregen, und Aufschließungskosten (Straße, Wasser, Kanal etc.), welche nicht durch Abgaben oder Gebühren gedeckt sind, schließen können.
Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:
Mittwoch, 4. Mai 2022
14.00 Uhr |
Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr |
Grundlagen der Vertragsraumordnung |
15.00 Uhr |
Kosten und Kennzahlen für die Aufschließung von technischer und sozialer Infrastruktur |
15.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr |
Kaffeepause |
16.20 Uhr |
Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis |
17.00 Uhr |
Instrumente zur Umsetzung aus der Sicht des Planers im urbanen / ländlichen Raum
DI Philipp FALKE |
17.30 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr | Ende des Seminares |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Philipp FALKE, Büro DI Johann KAUFMANN, Ing. Kons. f. Raumplanung und Raumordnung, Klagenfurt
Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang KLEEWEIN, Volksanwaltschaft, Lehrtätigkeit am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz
Mag. Eva SCHALK, Stadtbaudirektion des Magistrates Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Dr. Erich DALLHAMMER, Österreichisches Institut für Raumplanung / ÖIR GmbH, Wien
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
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Teilnahmegebühr MitarbeiterInnen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 MitarbeiterInnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Mittwoch, 04. Mai 2022
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
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250,00 |
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 20. April 2022
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