![]() © stock.adobe.com |
Am 26. April 2022 wurden vom Landtag die Novellen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Baugesetzes (BauG) sowie das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz beschlossen, die Anfang Juli 2022 in Kraft treten sollen.
Diese Novellen sollen zu einer Reduktion von Bodenverbrauch und -versiegelung beitragen, insbesondere durch eine Verschärfung der Regelung zur Baulandmobilisierung - schon gewidmetes Bauland soll tatsächlich bebaut werden, bevor man neue Flächen als Bauland ausweist, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Die Gemeinden können eine Bebauungsfrist von 5 Jahren festlegen oder privatwirtschaftliche Maßnahmen / Optionsverträge vorsehen.
Um das Verhältnis der mit Vegetation bedeckten Flächen zur verbauten Fläche zu steigern, wird den Gemeinden ermöglicht, entweder in einem Bebauungsplan oder in einer eigenen Verordnung einen Grünflächenfaktor festzulegen.
Die Bestimmungen zu Tiererhaltungsbetrieben im ROG / BauG sehen nun auch eine einheitliche Grundlage ("Jahresgeruchsstunden") für die Berechnung von Geruchszonen vor, um Nutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnbevölkerung hintanzuhalten.
Für den Neu- / Ausbau von Handeslbetrieben / Einkaufszentren sind bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m2 Parkplätze im Freien bis max. der Verkaufsfläche zulässig, darüber hinaus ist mindestens eine zweite Nutzungsebene (wie Parkgarage, Parkdeck, Tiefgarage) zu errichten. Zudem dürfen Neubauten, die der Unterbringung von Handeslsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung künftig nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.
Weiters wurde eine gesetzliche Grundlage für ein Sachprogramm "Erneuerbare Energie" geschaffen, Gemeinden müssen in Zukunft ein kommunales Energiekonzept als Bestandteil des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) erstellen.
Die Novelle sieht auch die Möglichkeit zur Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den kommunalen Geschosswohnbau oder zur ausschließlichen Errichtung von Hauptwohnsitzen vor. Bestehender Wohnraum soll so wieder verfügbar und vor allem leistbar gemacht werden.
Um dem Missverhältnis zwischen Leerständen und Neubauten, aber auch der Verwaisung von Ortskernen entgegenzuwirken, darf eine Abgabe auf Wohnungsleerstände und Zweitwohnsitze eingehoben werden.
Im Rahmen dieses Seminares werden insbesondere folgen Themen / Fragestellungen näher behandelt:
Donnerstag, 2. Juni 2022
14.00 Uhr |
Begrüßung / Einleitung |
14.10 Uhr |
Welche Neuerungen bringen die ROG- / Baugesetz-Novellen 2022?
Mag. Andrea TESCHINEGG |
15.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr |
Kaffeepause |
16.20 Uhr |
Fragestellungen / Aspekte für die Umsetzung in der Praxis aus rechtlicher Sicht
Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Dr. Thomas NEGER, LL.M. / Mag. Pascal DREIER |
17.00 Uhr |
Fragestellungen / Aspekte für die Umsetzung in der Praxis aus fachlicher Sicht
DI Klaus RICHTER / DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER |
17.40 Uhr |
Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr | Ende des Seminares |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag. Pascal DREIER, Jurist in Graz
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz
DI Gustav SPENER, Ing. Kons. f. WIW-Bauwesen, Präsident der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten sowie Vorsitzender des Ressorts Honorare und Vergabe der Bundeskammer für ZiviltechnikerInnen, Projektleiter des BIM-Handbuches, Spener ZT KG, Ilz bei Fürstenfeld
Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz
Donnerstag, 02. Juni 2022
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
![]() |
250,00 |
Anmeldeschluss:
Montag, 23. Mai 2022
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |
|