Was bringen die Novellen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (ROG) und Baugesetzes (BauG) 2022?

Ziel

Am 26. April 2022 wurden vom Landtag die Novellen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Baugesetzes (BauG) sowie das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabengesetz beschlossen, die Anfang Juli 2022 in Kraft treten sollen.

Diese Novellen sollen zu einer Reduktion von Bodenverbrauch und -versiegelung beitragen, insbesondere durch eine Verschärfung der Regelung zur Baulandmobilisierung - schon gewidmetes Bauland soll tatsächlich bebaut werden, bevor man neue Flächen als Bauland ausweist, um ein weiteres Versiegeln von wertvollen Freiflächen zu verhindern. Die Gemeinden können eine Bebauungsfrist von 5 Jahren festlegen oder privatwirtschaftliche Maßnahmen / Optionsverträge vorsehen. 
Um das Verhältnis der mit Vegetation bedeckten Flächen zur verbauten Fläche zu steigern, wird den Gemeinden ermöglicht, entweder in einem Bebauungsplan oder in einer eigenen Verordnung einen Grünflächenfaktor festzulegen.

Die Bestimmungen zu Tiererhaltungsbetrieben im ROG / BauG sehen nun auch eine einheitliche Grundlage ("Jahresgeruchsstunden") für die Berechnung von Geruchszonen vor, um Nutzungskonflikte zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Wohnbevölkerung hintanzuhalten.

Für den Neu- / Ausbau von Handeslbetrieben / Einkaufszentren sind bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m2 Parkplätze im Freien bis max. der Verkaufsfläche zulässig, darüber hinaus ist mindestens eine zweite Nutzungsebene (wie Parkgarage, Parkdeck, Tiefgarage) zu errichten. Zudem dürfen Neubauten, die der Unterbringung von Handeslsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung künftig nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

Weiters wurde eine gesetzliche Grundlage für ein Sachprogramm "Erneuerbare Energie" geschaffen, Gemeinden müssen in Zukunft ein kommunales Energiekonzept als Bestandteil des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) erstellen.

Die Novelle sieht auch die Möglichkeit zur Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den kommunalen Geschosswohnbau oder zur ausschließlichen Errichtung von Hauptwohnsitzen vor. Bestehender Wohnraum soll so wieder verfügbar und vor allem leistbar gemacht werden.

Um dem Missverhältnis zwischen Leerständen und Neubauten, aber auch der Verwaisung von Ortskernen entgegenzuwirken, darf eine Abgabe auf Wohnungsleerstände und Zweitwohnsitze eingehoben werden.

Im Rahmen dieses Seminares werden insbesondere folgen Themen / Fragestellungen näher behandelt:

  • Wurde das Ziel, die Zersiedelung zu verhindern, Frei- und Erholungsräume zu sichern, Ortskerne zu stärken und Leerstände mit Leben zu füllen mit der Novelle umgesetzt? Wie ist die Siedlungsentwicklung von innen nach außen umzusetzen? Wie ist der "leistbare Wohnbau" insbesondere in Zeiten steigender Baupreise definiert?

  • Sind die Bestimmungen klare, in der Praxis umsetzbare Vorgaben, die im Lichte des Klimawandels kurzfristig greifen und nicht erst dann, wenn es zu spät ist? 

  • Wie sieht es in Zukunft mit der Errichtung touristischer Infrastruktur und von Zweitwohnsitzen im Freiland aus?

  • Was gilt nach dem Stmk. BauG als Bauplatz - das gesamte Grundstück im Sinne des Vermessungsgesetzes oder jene Teilfläche, auf der die Bauführung stattfindet? Wie interpretiert die BebauungsdichteVO diesen Begriff? Welche Rechtssicherheit bietet die Einmessverpflichtung?

  • Wie sind die Sonderschriften für landwirtschaftliche Betriebsanlagen sowie Handelsbetriebe / Einkaufzentren zu interpretieren?

Programm

Donnerstag, 2. Juni 2022

14.00 Uhr   

Begrüßung / Einleitung

DI Gustav SPENER / Architekt DI Klaus RICHTER

14.10 Uhr

Welche Neuerungen bringen die ROG- / Baugesetz-Novellen 2022?

  • Überarbeitung der Raumordnungsgrundsätze und -ziele
  • Ausdehnung der Fernwärmeanschlussbereiche und Fernwärmeanschlussverpflichtung
  • Neuregelung zur Baulandmobilisierung
  • Neuregelung der Auswirkungen von Tierhaltungsbetrieben
  • Regelungen bei Handelsbetrieben
  • Änderung der Regelungen zum Zweitwohnsitz und zur touristischen Beherbergung
  • Festlegung des Grünflächenfaktors
  • Einmessverpflichtung

Mag. Andrea TESCHINEGG

15.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

16.00 Uhr

Kaffeepause

16.20 Uhr

Fragestellungen / Aspekte für die Umsetzung in der Praxis aus rechtlicher Sicht

  • Bauplatzdefinition und daraus resultierende Fragestellungen
  • Umsetzung der Sondervorschriften für landwirtschaftliche Betriebsanlagen
  • Umsetzung der Sondervorschriften für Handelsbetriebe und Einkaufszentren
  • Was bewirkt die Änderung der Regelungen zur Baulandmobilisierung?
  • Was bedeutet die Neuregelung der Vertragsraumordnung in der Praxis?
  • Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) und Flächenwidmungsplanes 
    außerhalb einer Revision

Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Dr. Thomas NEGER, LL.M. / Mag. Pascal DREIER

17.00 Uhr

Fragestellungen / Aspekte für die Umsetzung in der Praxis aus fachlicher Sicht

  • Welche Möglichkeiten bietet die Novelle des ROG, weitere Zersiedelung zu verhindern,
    Frei- und Erholungsräume zu sichern und Ortskerne zu stärken?
  • Bietet diese Novelle ausreichend klare und eindeutige Bestimmungen, die auch schon kurzfristig
    eine nachhaltige und klimafitte Raumentwicklung bewirken?
  • Wie kann der "leistbare Wohnbau" insbesondere in Zeiten steigender Baupreise über die
    Festlegung des ROG gewährleistet werden?
  • Auswirkungen der ROG-Novelle auf touristische Infrastruktur und Zweitwohnsitze im Freiland
  • Welche Rechtssicherheit bietet die Einmessverpflichtung?

DI Klaus RICHTER / DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER

17.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

18.00 Uhr Ende des Seminares

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Mag. Pascal DREIER, Jurist in Graz

RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz

DI Gustav SPENER, Ing. Kons. f. WIW-Bauwesen, Präsident der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten sowie Vorsitzender des Ressorts Honorare und Vergabe der Bundeskammer für ZiviltechnikerInnen, Projektleiter des BIM-Handbuches, Spener ZT KG, Ilz bei Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 250,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 200,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 125,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Vortragsunterlagen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Donnerstag, 02. Juni 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

250,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Montag, 23. Mai 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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