Bebauungsplan
‑ Monitoring in der Praxis

Ziel

Gemeinden haben zur Umsetzung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Bebauungsplanzonierung auf Antrag des Bauwerbers Bebauungspläne zu erstellen. Das Verfahren ist unverzüglich einzuleiten und nach spätestens 18 Monaten abzuschließen. Baubewilligungen nach dem Steiermärkischen Baugesetz dürfen erst nach Vorliegen eines rechtswirksamen Babauungsplanes erteilt werden. Doch wie ist die Rechtslage, wenn kein Bebauungsplan erstellt wird und dies einem effektiven Bauverbot für den Bauwerber gleichkommt? Die langjährige Nichterlassung eines Bebauungsplanes stellt in Bezug auf einzelne Grundstücke eine unzulässige Eigentumsbeschränkung dar, wie der VfGH erst kürzlich in einem Erkenntnis (V 249 / 2021 vom
3. März 2022) entschieden hat.
Welche Festlegungen hinsichtlich Lage, Größe, Höhe, Gestaltung und Funktion sind im Zuge der nächsten Revision oder Änderung des Flächenwidmungsplanes zu treffen? Dürfen bauliche Anlagen, die sich in die umgebende Bebauung einfügen, der Ensemblekomplettierung dienen und im Einklang mit den in der Bebauungsplanung verfolgten Zielsetzungen stehen, schon vor dem Vorliegen eines rechtswirksamen Bebauungsplanes baurechtlich bewilligt werden?

Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Was kann ein Bebauungsplan leisten, was muss er rechtlich erfüllen?
  • Definition von Mindeststandards versus fakultativem Inhalt
  • Bebauungsplanzonierung im Flächenwidmungsplan
  • Abklärung von Vorfragen
  • Auswirkungen auf städtische Gebiete / Nachverdichtung
  • Welche Rechtssicherheit schafft er für Gemeinden, wo liegen Problemfelder in der Praxis?

Überdies sollen die Ebenen Bebauungsplan, räumliches Leitbild und Festlegungen gem. §26 Abs. 2 StROG beleuchtet werden.

Programm

Mittwoch, 28. September 2022

14.00 Uhr   

Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / Architekt DI Klaus RICHTER

14.10 Uhr

Was kann ein Bebauungsplan, was muss er leisten? - Mindeststandards versus fakultativem Inhalt

DI Theresia HEIGL-TÖTSCH

15.00 Uhr

Rechtliche Maximalinhalte - was lässt sich über Bebauungspläne regeln, wo liegen die Grenzen?

Dr. Liliane PISTOTNIG

15.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

16.00 Uhr

Kaffeepause

16.20 Uhr

Welches kreative Potential hat ein Bebauungsplan als städtebauliche Rahmensetzung?

DI Bernhard INNINGER

16.50 Uhr

Die Umsetzung in der Praxis aus der Sicht des Bau-Sachverständigen
- wie sind Wortlautfestlegungen zu interpretieren und zu vollziehen?

DI Klaus RICHTER

17.20 Uhr

Wo liegen Problemfelder im Zuge der Due Diligence-Prüfung aus der Sicht des Projektentwicklers?

DI Friedrich TOTH

17.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

18.00 Uhr Ende des Seminares

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Theresia HEIGL-TöTSCH, Architektin, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz

DI Bernhard INNINGER, Leiter des Stadtplanungsamtes des Magistrates Graz

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

DI Friedrich TOTH, Verwaltung und Liegenschaften der Wirtschaftskammer Steiermark, Graz

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

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Teilnahmegebühr MitarbeiterInnen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Hybrid-Seminar ist für höchstens 25 MitarbeiterInnen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Hybrid-Seminar
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Mittwoch, 28. September 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

260,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Freitag, 16. September 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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