![]() Foto: © vladimirnenezic - fotolia.com |
Mit der Grundbuchs-Novelle 2007 wurde das vereinfachte Verfahren für die Verbücherung von Straßen, Wege-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen neu geregelt. Auch Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz und im Vermessungsgesetz verfolgen das Anliegen der Beschleunigung der Überführung in öffentliches Gut durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse oder eine Verordnung.
In der Praxis gibt es immer wieder Anlassfälle, wie Wohngebiete mit einer Zufahrtstraße im Privateigentum der Gemeinde, für welche in den Kaufverträgen Servitute vereinbart, aber diese Wegerechte nicht auch im Grundbuch intabuliert werden. Sind diese Straßen daher öffentliche Interessentenwege, öffentliche Straßen im Sinne des Straßenerhaltungsgesetzes und somit öffentliches Gut der Gemeinde oder Privatstraßen im Eigentum der Gemeinde? Dieses Unterlassen der Intabulierung birgt große Risiken für die Rechtssicherheit in der Zukunft - wer hat ein Zufahrtsrecht, wer muss die Instandhaltung des Weges leisten?
Im Rahmen dieses Seminares soll daher der Verfahrensablauf anhand von Fallbeispielen dargestellt werden, um eigentumsrechtliche Konflikte in der Praxis hintanzuhalten.
Dienstag, 18. Oktober 2022
13.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung in die Thematik DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER |
14.15 Uhr: | Das Landesstraßenverwaltungsgesetz und seine Anwendung in der Praxis
|
15.00 Uhr: | Wie veräußere ich öffentliches unbewegliches Vermögen, wenn ich eine Straße neu errichte, verändere oder auflöse?
RA Mag. Mario WALCHER
|
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.15 Uhr: | Das öffentliche unbewegliche Gemeindevermögen und seine Verbücherung im Grundbuch - Anforderungen aus der Sicht des Gerichtes
|
17.00 Uhr: | Straßen, Wege und Grundstücksteilung - Fallbeispiele aus der Praxis
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER
|
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen des Landes Steiermark, der Bezirksverwaltungsbehörden, von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Christopher GRUNERT, MSc, A 16 - Verkehr und Landeshochbau / Leiter des Referates Infrastruktur - Recht des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Amtsdirektorin Judith SCHUTTI, Grundbuch des Bezirksgerichtes Graz-Ost
Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
Dienstag, 18. Oktober 2022
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
oder
Ihr PC / Tablet / Smartphone
![]() |
260,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 04. Oktober 2022
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |
|