Öffentliches unbewegliches Gut von Gemeinden ‑ Verfahren sowie Fallbeispiele für Straßen und Wege

Ziel

Mit der Grundbuchs-Novelle 2007 wurde das vereinfachte Verfahren für die Verbücherung von Straßen, Wege-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen neu geregelt. Auch Änderungen im Liegenschaftsteilungsgesetz und im Vermessungsgesetz verfolgen das Anliegen der Beschleunigung der Überführung in öffentliches Gut durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse oder eine Verordnung.

In der Praxis gibt es immer wieder Anlassfälle, wie Wohngebiete mit einer Zufahrtstraße im Privateigentum der Gemeinde, für welche in den Kaufverträgen Servitute vereinbart, aber diese Wegerechte nicht auch im Grundbuch intabuliert werden. Sind diese Straßen daher öffentliche Interessentenwege, öffentliche Straßen im Sinne des Straßenerhaltungsgesetzes und somit öffentliches Gut der Gemeinde oder Privatstraßen im Eigentum der Gemeinde? Dieses Unterlassen der Intabulierung birgt große Risiken für die Rechtssicherheit in der Zukunft - wer hat ein Zufahrtsrecht, wer muss die Instandhaltung des Weges leisten?

Im Rahmen dieses Seminares soll daher der Verfahrensablauf anhand von Fallbeispielen dargestellt werden, um eigentumsrechtliche Konflikte in der Praxis hintanzuhalten.   

Programm

Dienstag, 18. Oktober 2022

13.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung in die Thematik

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER

 
14.15 Uhr: Das Landesstraßenverwaltungsgesetz und seine Anwendung in der Praxis

  • Was ist eine Straße?
  • VO-Prüfung gem. § 8 Abs. 3 Steiermärkisches LandesstraßenverwaltungsG
  • Was ist ein öffentlicher Interessentenweg?
  • Wie sieht das Verwaltungsverfahren für Gemeindestraßen (Errichtung / Auflösung) aus?
  • Fallbeispiele
Mag. Christopher GRUNERT, MSc

 
15.00 Uhr: Wie veräußere ich öffentliches unbewegliches Vermögen, wenn ich eine Straße neu errichte,
verändere oder auflöse?

  • Welche Beschlüsse sind seitens der Gemeinde in welcher Reihenfolge erforderlich?
  • Welche Unterlagen braucht es für die Genehmigung?
  • Ablauf des Genehmigungsverfahrens
  • Wer ist für die Infrastrukturkosten / Instandhaltung verantwortlich?
  • Fallbeispiele
RA Mag. Mario WALCHER

 
15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
16.00 Uhr: Kaffeepause

 
16.15 Uhr: Das öffentliche unbewegliche Gemeindevermögen und seine Verbücherung im Grundbuch
- Anforderungen aus der Sicht des Gerichtes

  • Verbücherung nach § 15 LiegenschaftsteilungsG
  • Welche Planungsgrundlagen braucht es für die Intabulierung?
  • Aufsichtsbehördliches Genehmigungsverfahren
ADir. Judith SCHUTTI

 
17.00 Uhr: Straßen, Wege und Grundstücksteilung - Fallbeispiele aus der Praxis

  • Einbringung von Plänen gem. § 39 VermG
  • Geringwertige Trennstücke gem. § 13 LiegTeilG
  • Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen gem. § 15 LiegTeilG
  • Mappenberichtigung
  • Wegerechte (Wanderwege, Mountainbikestrecken)
DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER

 
17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle ZiviltechnikerInnen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, MitarbeiterInnen des Landes Steiermark, der Bezirksverwaltungsbehörden, von Gemeinden, Gerichten, Verbänden und Genossenschaften sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Peter SKALICKI-WEIXELBERGER, Ing. Kons. f. Vermessungswesen, INNOGEO ZT GmbH, Vorsitzender des Ausschusses Digitalisierung der ZT-Kammer für Steiermark / Kärnten, Mitglied der E-Government Expert Groups der WKO, Präsident der AGEO, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Mag. Christopher GRUNERT, MSc, A 16 - Verkehr und Landeshochbau / Leiter des Referates Infrastruktur - Recht des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Amtsdirektorin Judith SCHUTTI, Grundbuch des Bezirksgerichtes Graz-Ost

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 260,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 208,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 130,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2022:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2022 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Webinare / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.
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Termin:

Dienstag, 18. Oktober 2022
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

oder

Ihr PC / Tablet / Smartphone

Teilnahmegebühr:

260,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 04. Oktober 2022

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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