Um‑ / Rückwidmungen
versus Haftung und Entschädigungen

Ziel

Seit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 bis zur Raumordnungs- und Baugesetznovelle 2022 (LGBl. Nr. 45 / 2022) vom 26. April 2022 haben sich die Anforderungen an die Raumplanung stark geändert – daher sind auch unter Bedachtnahme auf überörtliche Planungen langfristige Entwicklungsziele jeder Gemeinde im örtlichen Entwicklungskonzept festzulegen sowie Änderungen von Flächenwidmungsplänen gesetzlich vorgeschrieben (Revisionsverpflichtung). 

Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:                                                                   

  • Anforderungen an Widmungsänderungen - wie begründe ich geänderte Planungsvoraussetzungen oder geänderte Zielsetzungen der Gemeinde?
  • Abwägung zwischen öffentlichem und privatem Interesse
  • Mobilisierung von Baugrundstücken über einer Fläche von 1.000 mdurch privatwirtschaftliche Optionsverträge gem. § 35 leg. cit. oder Bebauungsfrist gem. § 36 leg. cit. – bei fruchtlosem Verstreichen der Frist entschädigungslose Rückwidmung ins Freiland oder Raumordnungsabgabe / Grundeinlöse, welche Ausnahmen gelten?
  • Welche Konsequenzen resultieren aus der Ausweisung von Vorbehaltsflächen gem. §26 a leg. cit. (für kommunalen oder förderbaren Geschosswohnbau, Hauptwohnsitze sowie geeignete Flächen für Gewerbe und Industrie) für die Gemeinde / Eigentümer:innen dieser Grundstücke?
  • Wie wirken sich Festlegung von Vorrangzonen / Ausschlusszonen für Solar- und Photovoltaikfreiflächenanlagen sowie Standorträume für Fernwärmeversorgung und energiesparende Mobilität im Zuge der verpflichtenden Erstellung eines Sachbereichskonzeptes Energie auf Widmungen aus?   
  • Wie muss ich Änderungen von Flächenwidmungsplänen begründen?
  • Haftung für fehlerhafte Widmungen
  • Um- / Rückwidmungen aufgrund naturräumlicher Gefahren (wie Hochwassergefährdung etc.)
  • Um- / Rückwidmungen aufgrund von Immissionen (Lärm, Luft etc.)
  • Wie wird die Wertminderung bei Umwidmungen abgegolten?

Programm

Mittwoch, 11. Oktober 2023

14.00 Uhr:  

Begrüßung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / DI Klaus RICHTER

14.10 Uhr: 
 
45 Jahre Raumplanung - wohin geht die Entwicklung in der Steiermark?

DI Michael REDIK

14.40 Uhr:

Fachliche Herausforderungen bei der Erstellung und Änderung der Raumplanungsinstrumente
- Wie mutig dürfen die Gemeinden und ihre Ortsplaner:innen sein?

DI Theresia HEIGL-TÖTSCH

15.10 Uhr:

Rechtliche Anforderungen an Um- / Rückwidmungen
- Wie begründe ich geänderte Planungsvoraussetzungen oder Zielsetzungen der Gemeinde?

Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER

15.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
16.00 Uhr: Pause 
 
16.20 Uhr:

Anfechtung von Um- / Rückwidmungen - Haftung für fehlerhafte Widmungen
und Abgeltung der Wertminderung

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M.

17.00 Uhr:

Judikatur und Fallbeispiele aus steirischen Gemeinden

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M. / DI Theresia HEIGL-TÖTSCH

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
18.00 Uhr: Ende des Seminares

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentant:innen von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Webinar zu besuchen.

Vortragende

DI Theresia HEIGL-TöTSCH, Architektin, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Univ.-Prof. DI Dr.techn. Arthur KANONIER, Forschungsbereich Bodenpolitik und Bodenmanagement, Institut für Raumplanung der Technischen Universität Wien

DI Michael REDIK, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 270,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 216,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 135,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2023:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2023 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Hybrid-Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

nach oben

Termin:

Mittwoch, 11. Oktober 2023
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

270,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Mittwoch, 27. September 2023

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

Fehlt etwas?

Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben...