Straßen‑, Orts‑ und Landschaftsbild
‑ § 43 Abs. 4 des Stmk. BauG
und seine Anwendung in der Praxis

Ziel

§ 43 des Steiermärkischen Baugesetzes fordert nicht nur, dass Bauwerke so geplant und ausgeführt sind, dass sie gebrauchstauglich sind und alle bautechnischen Anforderungen entsprechend dem Stand der Technik erfüllen. Überdies fordert
§ 43 Abs. 4 leg.cit., dass das Bauwerk in seiner gestalterischen Bedeutung dem Straßen-, Orts- und Landschaftsbild gerecht wird, wobei auf Denkmäler und hervorragende Naturgebilde Rücksicht zu nehmen ist.

Der Schutz des Ortsbildes umfasst nicht nur bauliche Anlagen, sondern auch öffentliche Flächen, wie Grünanlagen. Gewachsene Bauformen sind zu respektieren, Neues muss sich durch entsprechende baukünstlerische Qualität in das bestehende Ensemble einfügen. Ob dieses Einfügungsgebot erfüllt wird, beurteilen in der Praxis nach dem Steiermärkischen Ortsbildgesetz (OBG) bestellte Ortsbildsachverständige für Schutzgebiete in 63 steirischen Gemeinden. In den meisten Schutzgebieten wurden zudem Ortsbildkonzepte als Verordnungen erlassen, welche mehr Rechtssicherheit für geplante Bauvorhaben bieten.

Dieses Seminar behandelt daher insbesondere als Themen:

  • Grundlagen für SV-Tätigkeit
  • Judikatur
  • Kriterien für die Beurteilung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes
  • Fallbeispiele aus der Praxis, bei welchen die Anforderungen des § 43 Abs. 4 Stmk. BauG umgesetzt wurden.

Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.

Programm

Donnerstag, 1. Februar 2024

13.45 Uhr:   Registrierung der Teilnehmer:innen

 
14.00 Uhr: Begrüßung / Einleitung


14.10 Uhr: Grundlagen für die Sachverständigentätigkeit

  • § 43 Abs. 4 Stmk. BauG
  • "Gestalterische Bedeutung"
  • Ortsbild - Landschaftsbild
  • Analyse - Befunderstellung
  • Bewertungsmaßstab und -faktoren
DI Marion SCHUBERT

 
14.50 Uhr

Beurteilungskriterien aus der Sicht des Ortsbildschutzes

  • Grazer Altstadterhaltungsgesetz (GAEG)
  • Ortbildgesetz (OBG)
  • Was enthält eine Stellungnahme / ein Gutachten des SV?
  • Ortsbildrelevanter Untersuchungsraum
  • Sichtbeziehungen
  • Regionale Identität - wie bewahre ich diese?
Mag. Gertraud STREMPFL-LEDL


15.20 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
15.40 Uhr: Kaffeepause

 
16.00 Uhr: Kriterien und Methoden zur Wahrnehmung und Wirkung von Landschaftsbildern
- Leitfaden zur landschaftsästhetischen Aufnahme und Analyse - eine Grundlage
zur Bewertung stadtnaher und ländlicher Räume

Ao. Univ.-Prof. Dr. Erwin FROHMANN

 
16.40 Uhr

Die Erfüllung der Anforderungen des §43 Abs 4 Stmk. BauG
und Ortsbildschutz in der Praxis

  • Die Rolle des Sachverständigen im Bauverfahren - Einzelgutachter versus Gestaltungsbeiräte
  • In welchen Fällen ist die Beurteilung nach §43 Abs 4 Stmk. BauG,
    in welchen Fällen die Beurteilung über den Ortsbildschutz sinnvoll?
  • Mögliche Gestaltungsvorgaben durch "Räumliches Leitbild" und Bebauungspläne
  • Planungshilfen - Die Bauberatung durch die Gemeinden
  • Fallbeispiele
DI Klaus RICHTER


17.20. Uhr

Baufreiheit versus Zerstörung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes - Judikatur

RA Mag. Oliver STENITZER

17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innenplanenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Projektentwicklern und Bauträgern und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Ao. Univ.Prof. Dr. Erwin FROHMANN, Institut für Landschaftsarchitektur der BOKU Wien

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

DI Marion SCHUBERT, A15 - Energie, Wohnbau, Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Marc Oliver STENITZER, Partner der Stenitzer & Stenitzer Rechtsanwälte, Leibnitz

Mag.phil. Gertraud STREMPFL-LEDL, UNESCO-Welterbekoordinatiorin der Stadt Graz, GF des Internationalen Städteforum (ISG), Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)- Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlage.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Donnerstag, 01. Februar 2024
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 18. Jänner 2024

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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