© Pillip / Alamy Stock Foto |
§ 13 des Steiermärkischen Baugesetzes regelt, dass Gebäude entweder unmittelbar aneinander zu bauen sind oder voneinander einen ausreichenden Abstand haben müssen. Es wird nicht nur geregelt, wie groß dieser Gebäudeabstand sein muss, sondern auch welche Grenzabstände zu benachbarten Grundstücken einzuhalten sind, wobei zu unterscheiden ist, ob ein Gebäude unmittelbar an der Grenze errichtet wird oder nicht. Ebenso werden Regelungen zu Geschoßeinteilung und Geschoßhöhen getroffen sowie Ausnahmen für geringere Abstände von Nachbargrenzen und -gebäuden oder Nebengebäude zugelassen.
In der Praxis kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, wie diese Regelungen zu interpretieren und anzuwenden sind - erst die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes schafft Rechtssicherheit.
In diesem Seminar werden daher Abstände sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht anhand von Fallbeispielen beleuchtet, wobei besonders folgende Themen behandelt werden:
Dieses Seminar wird als Weiterbildung im Sinne des § 28 Abs. 4 des Steiermärkischen Baugesetzes anerkannt und der Besuch in einer Datenbank des Landes Steiermark, in welcher alle nichtamtlichen Bausachverständigen geführt werden, erfasst.
Donnerstag, 29. Februar 2024
08.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
09.00 Uhr: | Begrüßung / Einleitung |
09.10 Uhr: | Rechtliche Grundlagen Mag. Maximilian LUGHOFER |
10.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
10.40 Uhr: | Kaffeepause |
11.00 Uhr: | Aktuelle Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Mag. Mario WALCHER, LL.M. |
12.20 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
12.40 Uhr: | Mittagspause |
14.00 Uhr: | Technische Grundlagen DI Helmut LANZ |
15.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
16.00 Uhr: | Kaffeepause |
16.20 Uhr: | Fallbeispiele aus der Praxis aus der Sicht des Planers DI Hans-Jürgen EBERDORFER |
17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden daher alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Bausachverständige, Repräsentanten von Gemeinden (Bürgermeister, Amtsleiter, Mitarbeiter:innen des Bauamtes) und öffentlichen Auftraggebern, Bauträger und Immobilienentwickler sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
Mag.iur. Maximilian LUGHOFER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
DI Hans-Jürgen EBERDORFER, Interplan ZT GmbH, Graz
DI Helmut LANZ, A 15 - Energie, Wohnbau und Technik des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 390,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 312,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 195,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz
Donnerstag, 29. Februar 2024
09.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
390,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 15. Februar 2024
Wenn Sie Ideen oder Wünsche für neue Veranstaltungen haben... |