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Das Abfallwirtschaftsgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2019 normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben oder die Herstellung von Geländeveränderungen sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.
Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen / Fragestellungen:
Aktuelle Judikatur – wie zuletzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-238/21 in der Rechtssache Porr, wonach nicht kontaminierter, einer Qualitätskontrolle unterzogener Bodenaushub nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, das im Sinne der Recycling-Wirtschaft zum Zwecke der Geländeanpassung geeignet und zulässig ist, zu betrachten ist – und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.
Dienstag, 5. März 2024
13.45 Uhr: | Registrierung der Teilnehmer:innen |
14.00 Uhr: | Begrüßung / Einführung DI Dr.techn. Michael LESNIK |
14.10 Uhr: | Bodenaushub - rechtliche Verpflichtungen
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14.50 Uhr: | Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens
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15.30 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
15.50 Uhr: |
Kaffeepause |
16.10 Uhr: | Abfallende NEU? - Auswirkungen des EuGH-Urteils C-238/21 Porr
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17.00 Uhr: |
Technische Prüfungen für die Verwertung von Bodenaushub
DI Dr. Jürgen MAIER
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17.40 Uhr: | Offene Fragen / Diskussion |
18.00 Uhr: | Ende des Seminars |
Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, der Bezirkshauptmannschaften sowie der Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.
DI Dr. Jürgen MAIER, Ing. Kons. für technische Chemie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten
RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz
RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz
Mag. Agnes SCHMIDHOFER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz
DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB.
Ziviltechniker-Forum
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz
Dienstag, 05. März 2024
14.00 - 18.00 Uhr
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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280,00 |
Anmeldeschluss:
Dienstag, 20. Februar 2024
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