Verwertung von Bodenaushub
‑ Auswirkungen durch Bundes‑Abfallwirtschaftsplan 2023 und EuGH‑Urteil C‑238/21 Porr in der Praxis

im Rahmen der Seminarreihe ABFALLWIRTSCHAFT

Ziel

Das Abfallwirtschaftsgesetz und die dazu erlassenen Verordnungen sind in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. Das Altlastensanierungsgesetz 1989 idF 2019 normiert, unter welchen Voraussetzungen und von wem für das langfristige Ablagern von Abfällen (Deponieren), aber auch für das Verfüllen von Baugruben oder die Herstellung von Geländeveränderungen sog. ALSAG-Beiträge zu leisten sind und wann Ausnahmen von dieser ALSAG-Pflicht bestehen.

Dieses Seminar behandelt daher folgende Themen / Fragestellungen:  

  • Welche Gesetze und Verordnungen regeln die Entsorgung / Verwertung von Bodenaushub bei Bauvorhaben?
  • Welche Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplans (BAWP) 2023 sind zu erfüllen?
  • Welche Risiken sowie rechtlichen / wirtschaftlichen Konsequenzen birgt es, wenn o.a. Bestimmungen missachtet werden?   
  • Wie hat die Qualitätskontrolle bzw. technische Prüfung für den Bodenaushub zu erfolgen? 

Aktuelle Judikatur – wie zuletzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-238/21 in der Rechtssache Porr, wonach nicht kontaminierter, einer Qualitätskontrolle unterzogener Bodenaushub nicht als Abfall, sondern als Nebenprodukt, das im Sinne der Recycling-Wirtschaft zum Zwecke der Geländeanpassung geeignet und zulässig ist, zu betrachten ist – und Fallbeispiele aus der Praxis, insbesondere welche Konsequenzen eine Verfuhr von Bodenaushubmaterial auf landwirtschaftliche Flächen zur Geländeregulierung in Österreich nach sich zieht, runden das Seminar ab.

Programm

Dienstag, 5. März 2024

13.45 Uhr: Registrierung der Teilnehmer:innen


14.00 Uhr:  Begrüßung / Einführung

DI Dr.techn. Michael LESNIK

 
14.10 Uhr: Bodenaushub - rechtliche Verpflichtungen

  • Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) 2023
  • Novelle Deponieverordnung (DVO)
  • Gesetzliche Verpflichtungen bei der Übernahme von Abfällen
  • Rolle des Planers bei o.a. Maßnahmen
Mag. Agnes SCHMIDHOFER


14.50 Uhr: Der Ablauf des AWG-Genehmigungsverfahrens

  • Genehmigungserfordernisse nach AWG
  • Andere Materiengesetze (BauG, WasserrechtsG, NaturschutzG, ForstG)
    und deren Genehmigungserfordernisse
  • Abfallrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben
  • Behandlungsaufträge
Dr. Thomas NEGER / Mag. Mario WALCHER, LL.M.


15.30 Uhr: Offene Fragen / Diskussion


15.50 Uhr:

Kaffeepause

16.10 Uhr: Abfallende NEU? - Auswirkungen des EuGH-Urteils C-238/21 Porr

  • Feststellungsverfahren nach § 6 AWG / § 10 ALSAG
  • Grundlagen, Inhalt und Auswirkungen des o.a. EuGH-Urteiles
  • Zulässigkeit von Verwertungsmaßnahmen inkl. landwirtschaftlicher Maßnahmen
Dr. Thomas NEGER / Mag. Mario WALCHER, LL.M.

 
17.00 Uhr:

Technische Prüfungen für die Verwertung von Bodenaushub

  • Änderungen durch Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 / Novelle DeponieVO
  • Wie ist der Boden zu untersuchen, wie läuft die Untersuchung ab?
  • Auswirkungen auf Bauablauf für Bauherren, Planer:innen und ausführende Unternehmen
DI Dr. Jürgen MAIER


17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion

 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innenplanenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark, der Bezirkshauptmannschaften sowie der Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden, Versicherungen und BauträgernWohnbaugenossenschaften, Projektentwickler, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber sowie alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen, sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Dr. Jürgen MAIER, Ing. Kons. für technische Chemie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, RM Umweltkonsulenten ZT GmbH, Frohnleiten

RA Mag. Dr. Thomas NEGER, Partner der Ulm Neger Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Mag. Agnes SCHMIDHOFER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Moderation

DI Dr.techn. Michael LESNIK, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, INSITU Geotechnik ZT GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer (Hybrid)-Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle (Hybrid)-Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähre Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen

Veranstalter

Ziviltechniker-Forum
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

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Termin:

Dienstag, 05. März 2024
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 20. Februar 2024

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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