Vermessungsfachtechniker‑Kurs ‑ Modul 2 / 2013

Rechtskunde 1 - Allgemein gültige Gesetze, Rechtskunde 2 - Katasterorientierte Gesetze

Ziel

Seit 2008 besteht der Vermessungsfachtechniker-Kurs in Graz aus ingesamt 5 Modulen, welche die wesentlichen Inhalte zu folgenden Themen beinhalten:

  • Modul 1:  Netzausgleich, Koordinatensysteme (15 Einheiten)
    Modul 1:  Grundlagen satellitengestützter Positionierung und Navigation (12 Einheiten)
     
  • Modul 2:  Rechtskunde 1: Allgemein gültige Gesetze (12 Einheiten)
    Modul 2:  Rechtskunde 2: Katasterorientierte Gesetze (15 Einheiten)
     
  • Modul 3:  Angewandte Kapitel der Mathematik in der Vermessung (17 Einheiten)
    Modul 3:  Instrumentenkunde und Messmethoden (10 Einheiten)
     
  • Modul 4:  Kalkulation / Workflow (7 Einheiten)
    Modul 4:  Rechtskunde 3: Vermessungsrelevante Gesetze (10 Einheiten)
     
  • Modul 5:  Photogrammetrie (7 Einheiten)
    Modul 5:  GIS (6 Einheiten)
    Modul 5:  EDV (10 Einheiten) 

Pro Jahr werden 2 Module mit anschließenden mündlichen Einzelprüfungen nach jedem Modul angeboten.
Interessenten haben die Möglichkeit jederzeit in den Kurs einzusteigen.

Die Voraussetzung für die Teilnahme am Vermessungsfachtechniker-Kurs (VFT-Kurs) ist (mindestens) die positive Ablegung der Vermessungstechnikerprüfung oder eine erfolgreich abgelegte Reifeprüfung.

Für die Ablegung der Vermessungsfachtechnikerprüfung sind

  • fünf erfolgreich abgelegte Kursmodule (5 Modulprüfungen) erforderlich und gem. den Bundeseinheitlichen Richtlinien
    für die Ausbildung zum Vermessungsfachtechniker (Punkt 3.1)
     
  • mind. eine dreijährige praktische Tätigkeit bei einem IKV bei einer erfolgreich abgelegten Reifeprüfung einer
    fachverwandten BHS
    oder
     
  • eine mind. fünfjährigen praktischen Tätigkeit bei einem IKV bei einer erfolgreich abgelegten Reifeprüfung an einer AHS oder an einer nicht fachverwandten BHS oder
     
  • im Falle der Absolvierung des Lehrberufes in der Vermessungstechnik eine mindestens dreieinhalbjährige
    praktische Tätigkeit
    bei einem IKV.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist anhand von Angaben im Anmeldeformular und den entsprechenden Kopien von Zeugnissen oder Bestätigungen der Dienstgeber nachzuweisen.

Termin für die mündliche Prüfung in Graz zu Modul 2 und Wiederholungsprüfungen zu den vorigen Modulen:
Montag, 9. Dezember 2013 / Beginn: 09.00 Uhr

Programm

Programm Modul 2

Donnerstag, 14. November 2013

Uhrzeit Vortragstitel ReferentIn
10.00 bis 10.20 Uhr   Registrierung der TeilnehmerInnen  
10.20 bis 12.40 Uhr Katasterorientierte Gesetze
(insgesamt 15 Unterrichtseinheiten à 40 Minuten)
Vermessungsgesetz, Vermessungsverordnung, Liegenschaftsteilungsgesetz,
Grundbuchsrecht, Staatsgrenzgesetz
ABART
UE 1-3
12.40 bis 14.00 Uhr Mittagspause  
14.00 bis 15.20 Uhr Katasterorientierte Gesetze UE 4+5
15.20 bis 15.40 Uhr Kaffeepause mit Imbiss  
15.40 bis 17.00 Uhr Katasterorientierte Gesetze UE 6+7
17.00 bis 17.20 Uhr Pause  
17.20 bis 18.40 Uhr Katasterorientierte Gesetze UE 8+9

Freitag, 15. November 2013

Uhrzeit Vortragstitel ReferentIn 
07.45 bis 09.20 Uhr                                                                 Allgemein gültige Gesetze
(insgesamt 12 Unterrichtseinheiten à 40 Minuten)
Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, 
ABGB, EU-Recht, Zustellungsgesetz, Digitale Signatur, Antrag - Beschluss - Urkunde, Bescheid, ÖNORMEN, EN, RVS, Einteilung der Gerichte (Zivil- und Strafgericht), Zeuge bei Gericht, Sachverständige, Gerichtsurteile, Aktenvermerk,
Fax, E-Mail, Verschwiegenheit, Urkunde 
RATH
UE 1+2
09.20 bis 09.35 Uhr Kaffeepause mit Imbiss
09.35 bis 11.00 Uhr Allgemein gültige Gesetze UE 3+4
11.00 bis 11.15 Uhr Pause
 
11.15 bis 11.45 Uhr Allgemein gültige Gesetze UE 5+6
12.40 bis 14.00 Uhr Mittagspause  
14.00 bis 15.20 Uhr Katasterorientierte Gesetze ABART
UE 10+11
15.20 bis 15.40 Uhr Kaffeepause mit Imbiss  
15.40 bis 17.00 Uhr Katasterorientierte Gesetze UE 12+13
17.00 bis 17.20 Uhr Pause  
17.20 bis 18.40 Uhr Katasterorientierte Gesetze UE 14+15

Samstag, 16. November 2013

Uhrzeit Vortragstitel ReferentIn
08.00 bis 09.20 Uhr Allgemein gültige Gesetze                      
RATH
UE 7+8
09.20 bis 09.40 Uhr Kaffeepause mit Imbiss
09.40 bis 11.00 Uhr Allgemein gültige Gesetze               
UE 9+10
11.00 bis 11.20 Uhr Pause
 
11.20 bis 12.40 Uhr Allgemein gültige Gesetze UE 11+12

Zielgruppe

  • VermessungstechnikerInnen, die die Vermessungsfachtechniker-Prüfung ablegen wollen
  • VermessungsfachtechnikerInnen, die ihr Wissen "auffrischen" möchten
  • Fachkräfte aus dem öffentlichen Dienst
  • BefugnisanwärterInnen (Dipl.-Ing.), die an der Thematik interessiert sind

Vortragende

DI Günther ABART, ehemaliger Leiter des Vermessungsamtes Graz, Lehrbeauftragter für Kataster und Liegenschaftsrecht an der TU Graz

Dr. Andrea RATH, Richterin am Landesverwaltungsgericht Steiermark, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr:
EURO 520,00 (exkl. 10 % MWSt.)

Prüfungsgebühr:
EURO 120,00 (exkl. 10 % MWSt.) pro Modul

Für Wiederholungsprüfungen werden keine neuerlichen Prüfungsgebühren in Rechnung gestellt, wenn diese am selben Tag wie die Prüfung zum vorangegangenen Modul stattfindet.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Kurs
  • Kursunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Pausenbewirtung

Nicht inkludiert sind weitere Verpflegung, Unterkunft sowie Prüfungsgebühren.

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Termin:

Donnerstag, 14. bis
Samstag, 16. November 2013

Ort:

Kammer der ZiviltechnikerInnen
für Steiermark und Kärnten
Schönaugasse 7 / EG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

520,00
(exkl. 10% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Freitag, 18. Oktober 2013

Ansprechpartner

Michaela Moravi
Telefon: 0316 / 81 18 02-17
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: michaela.moravi@zt-forum.at

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