Vertragsraumordnung in der Praxis

Ziel

Das Thema Baulandhortung und -mobilisierung gewinnt in Zukunft stärker an Bedeutung. Der Handlungsspielraum der Gemeinden ist immer nur so groß, wie es das Raumordnungsgesetz und seine Instrumente zulassen, wird jedoch durch die Vertragsraumordnung, d.h. den Einsatz privatrechtlicher Verträge erweitert.

§ 35 des Steiermärkischen ROG legt fest, dass jede Gemeinde Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung ihrer Grundstücke innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung und den Festlegungen der Baulandzonierung (Verwendungs- oder Nutzungsverträge)  sowie zur Überlassung von geeigneten Grundstücken für den förderbaren Wohnbau (Überlassungsverträge) abschließen kann.
§ 43 leg. cit. regelt, dass Gemeinden im Rahmen der Vertragsraumordnung Vereinbarungen mit Grundeigentümern über die Tragung der Planungskosten für Flächenwidmungsplanänderungen, die diese außerhalb der Revision anregen, und Aufschließungskosten (Straße, Wasser, Kanal etc.), welche nicht durch Abgaben oder Gebühren gedeckt sind, sowie für Bebauungspläne schließen können. Darüber hinaus ermächtigt diese Bestimmung die Gemeinden dazu, unabhängig von Raumordnungsverfahren Vereinbarungen zur Unterstützung der Planunsziele abzuschließen (wie über Beiträge zur Infrastruktur, Dienstbarkeiten, Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energieversorgung, Baukultur).

Im Rahmen dieses Seminares werden folgende Themen / Fragestellungen behandelt:

  • Welche öffentlich-rechtlichen Planungsinstrumente stehen zur Verfügung, um Entwicklungspotentiale strategisch zu nutzen?
  • Welche Ermächtigung für privatwirtschaftliche Maßnahmen der Gemeinden finden sich im ROG?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten privatrechtliche Verträge in der Praxis?
  • Wie lassen sich gewünschte Zieleffekte (wie leistbares Wohnen, Energieraumplanung, Mobilität etc.) durch städtebauliche Verträge sicherstellen?
  • Welche Chance bieten Überlassungsverträge, zumindest einen Teil der in Bauland umgewidmeten Fläche an die Gemeinde oder Dritte (wie Bodenfonds) zu überlassen, um für Flächen für Zwecke des Gemeinbedarfes im Sinne einer aktiven Bodenpolitik vorzusorgen?
  • Welche Rolle spielen die Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit?
  • Inwieweit unterstützen privatrechtliche Verträge, die Bebauung von Bauland in angemessener Zeit sicherzustellen?

Programm

Mittwoch, 16. April 2024

14.00 Uhr   

Begrüßung / Einleitung

Architekt DI Klaus RICHTER

14.10 Uhr

Grundlagen der Vertragsraumordnung

Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang KLEEWEIN

15.00 Uhr

Grundlagen des Steiermärkischen Raumordnungsgsetzes (ROG) / Baulandmobilisierung

Mag. Emilia MOSHAMMER / DI Thomas STROMMER

15.40 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

16.00 Uhr

Kaffeepause

16.20 Uhr

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis

Mag. Mario WALCHER, LL.M. / Mag. Eva SCHALK

17.00 Uhr

Umsetzung am Fallbeispiel der Marktgemeinde Lieboch

Mag. Christine SCHWABERGER / Stefan HELMREICH, MBA / Tamara REICHENFELD

17.30 Uhr

Offene Fragen / Diskussion

18.00 Uhr Ende des Seminares

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

Univ.-Doz. Mag. Dr. Wolfgang KLEEWEIN, Volksanwaltschaft, Lehrtätigkeit am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz

Mag. Emilia MOSHAMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Eva SCHALK, Stadtbaudirektion des Magistrates Graz

Mag. Christine SCHWABERGER, Pumpernig & Partner ZT GmbH, Graz

DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

RA Mag. Mario WALCHER, LL.M., Partner der Hohenberg Rechtsanwälte GmbH, Graz

Stefan HELMREICH, MBA, Bürgermeister der Marktgemeinde Lieboch

Tamara REICHENFELD, Leiterin des Bauamtes der Marktgemeinde Lieboch

Moderation

DI Klaus RICHTER, Architekt, Vorsitzender des RO-Ausschusses der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, SV für Ortsbildschutz,Fürstenfeld

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3
8010 Graz

Amt der Stmk. Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Dienstag, 16. April 2024
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 02. April 2024

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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