Das Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen

ausgebucht!

Ziel

In den letzten Jahrzehnten haben sich die hochwasserrelevanten Rahmenbedingungen spürbar verändert (klimatische Verhältnisse, Flächenversiegelung, Reduktion von Retentionsflächen, hydrologische Kriterien etc). Das Schadenspotential in hochwassergefährdeten Gebieten hat sich wesentlich erhöht, dies haben auch die Ereignisse des letzten Sommers gezeigt.
Überdies sind mit der Implementierung der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EU-Hochwasserrichtlinie) in das nationale Recht im Jahr 2011 einheitliche Vorgaben für ein gesamthaftes Hochwasserrisikomanagement in Österreich vorgesehen. Mit der Novelle des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. I Nr. 14/2011, wurde festgelegt, dass gemäß § 42a WRG 1959 für Gebiete mit potentiell signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne sowie Gefahrenzonenplanungen zu erstellen sind.
Die Schnittstelle Wasserwirtschaft – Raumplanung stellt einen der wichtigsten Schlüssel zur Minimierung von Schäden bei Hochwasserereignissen dar. So stehen von Seiten der Wasserwirtschaft differenzierte Grundlagen über zu erwartende Ereignisse zur Verfügung. Die Raumordnung wiederum ist durch gezielte Situierung von Nutzungen in der Lage, das zu erwartende Gefahren- und Schadenspotential zu minimieren.

Um den geänderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, plant die Steiermärkische Landesregierung daher, ein Entwicklungsprogramm für den Umgang mit wasserbedingten Naturgefahren und Lawinen in der Sitzung am 6. Juni 2024 zu beschließen, welches das 2005 beschlossene Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Sieldungsräume ersetzen soll.
Ziel dieses Programmes ist es, das Risiko von Schäden durch Hochwasserereignisse und Ereignisse in Wildbach- und Lawineneinzugsgebieten zu minimieren, indem überörtliche raumplanerische Vorgaben für die Siedlungsentwicklung festgelegt und Bauführungen in roten und gelben Gefahrenzonen, in blauen Funktions- und Vorbehaltsbereichen, in violetten Hinweisbereichen sowie Uferstreifen eingeschränkt werden. 

In diesem Seminar werden die Inhalte und Maßnahmen des Entwicklungsprogrammes Naturgefahren präsentiert und diskutiert, welche Auswirkungen in der Praxis in der örtlichen Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren
in Form von Widmungsbeschränkungen und Vorgaben für die Bebauung bestehen.

Programm

Dienstag, 18. Juni 2024

13.45 Uhr:    Registrierung der Teilnehmer:innen

 
14.00 Uhr: Eröffnung / Einleitung

Mag. Andrea TESCHINEGG / Mag. Christine SCHWABERGER

 
14.10 Uhr: Wie ist es zum Entwicklungsprogramm Naturgefahren gekommen? - Motivation / Beweggründe

Mag. Andrea TESCHINEGG


14.30 Uhr:

Wasserbedingte Naturgefahren sowie Gefährdung durch Lawinen

  • Naturgefahrenmanagement: Flüsse, Bäche und Lawinen
  • Hochwasserabflussuntersuchungen
  • Gefahrenzonenpläne: Erstellung, Inhalt, Bedeutung
  • Wo sind rote / gelbe Gefahrenzonen?
DI Alfred ELLMER / DDI Phillis CICHY


14.50 Uhr: Das Entwicklungsprogramm Naturgefahren in der örtlichen Raumplanung
(Örtliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungs- und Bebauungsplan)

DI Thomas STROMMER / DI Alfred ELLMER / DDI Phillis CICHY
 
 
15.40 Uhr: Kaffeepause
 
 
16.00 Uhr: Das Entwicklungsprogramm Naturgefahren im Baubewilligungsverfahren

Mag. Maximilian LUGHOFER / DI Alfred ELLMER / DDI Phillis CICHY

 
17.00 Uhr: Präsentation von Fallbeispielen - Auswirkungen für Planer:innen

DI Andreas ANKOWITSCH / DI Theresia HEIGL-TÖTSCH / Dipl.-HTL-Ing. Tabitha HARING


17.40 Uhr: Offene Fragen / Diskussion
 
 
18.00 Uhr: Ende des Seminars

Zielgruppe

Wir laden alle Ziviltechniker:innen, planenden Baumeister und Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen der fachlich befassten Abteilungen des Landes Steiermark sowie Baubezirksleitungen, Repräsentanten von Gemeinden und alle sonstigen an der Thematik interessierten Zielgruppen sehr herzlich ein, dieses Seminar zu besuchen.

Vortragende

DI Andreas ANKOWITSCH, Ing. Kons. f. Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, ANKO ZT GmbH, Graz

DDI Phillis CICHY, A 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Dipl.-HTL-Ing. Tabitha HARING, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz

DI Theresia HEIGL-TöTSCH, Architektin, Heigl Consulting ZT GmbH, Graz

Mag.iur. Maximilian LUGHOFER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Thomas STROMMER, A 13 - Umwelt und Raumordnung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

DI Alfred ELLMER, Wildbach- und Lawinenverbauung Steiermark, Graz

Moderation

Mag. Christine SCHWABERGER, Pumpernig & Partner ZT GmbH, Graz

Mag. Andrea TESCHINEGG, A 13 - Umwelt und Raumordung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 280,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 224,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 140,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. Teilnehmer:in mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2024:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2024 erhalten Sie als Vollzahler:in nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   62,50 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 (Hybrid)-Seminar
EURO 125,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 (Hybrid)-Seminaren
EURO 250,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 (Hybrid)-Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

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Teilnahmegebühr Mitarbeiter:innen der Stmk. Landesregierung:
Die Teilnahme am Seminar ist für höchstens 25 Mitarbeiter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung aufgrund eines pauschalierten Kostenbeitrages der Abteilung 13 geregelt.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich an office@zt-forum.at oder per Fax an 0316 / 81 18 02-5
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sobald die o.a. Höchstteilnehmerzahl erreicht ist, keine weiteren Anmeldungen mehr entgegengenommen bzw. Mehrfachnennungen von einzelnen Dienststellen nicht berücksichtigt werden können. Für die Berücksichtigung Ihrer schriftlichen Anmeldung ist das Einlangen beim ZT-FORUM maßgebend.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Bewirtung in der Kaffeepause
  • Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Schonung von Umwelt und Ressourcen werden die Vortragsunterlagen ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Sie erhalten vor Seminarbeginn einen Link zum Download der Seminarunterlagen.

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7/3
8010 Graz

in Kooperation mit

Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Abteilung 13
Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz

Kooperationspartner

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Termin:

Dienstag, 18. Juni 2024
14.00 - 18.00 Uhr

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

Teilnahmegebühr:

280,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Dienstag, 04. Juni 2024

Ansprechpartner

Mag. Pia Frühwirt
Telefon: 0316 / 81 18 02-28
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: pia.fruehwirt@zt-forum.at

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