Ausbildung zum Planungs‑ und Baustellenkoordinator

Ziel

Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat, wurde zuletzt durch BGBl. I Nr. 72/2016 mit Wirkung ab 1. April 2016, novelliert.

Weiters wurde mit 1. April 2016 zur praktischen Umsetzung des BauKG die ÖNORM B 2107„Koordination von Bauarbeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen“ aufgelegt.

Diese ÖNORM regelt und klärt viele Punkte, welche das Gesetz offen lässt. Die professionelle Umsetzung der Koordination für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen wird auf praxisgerechte Ausrichtung vorgegeben.

ÖNORM B 2107 – 1:         Funktionen und Pflichten bei der Bauarbeitenkoordination
ÖNORM B 2107 – 2:  Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie von Unterlagen für spätere Arbeiten

Die Erfahrungen der letzten 19 Jahre haben gezeigt, dass es zunehmend zu strengeren Kontrollen über die erforderliche Qualifikation von Planungs- und Baustellenkoordinatoren kommt, bei denen es hilfreich ist, seine Kompetenz durch Zeugnisse bzw. Bestätigungen nachweisen zu können.

Dies hat uns dazu veranlasst, nicht nur eine umfassende Information über das Bauarbeitenkoordinationsgesetz inklusive der Novellen und der Inhalte der ÖNORM B 2107 in Form eines 3tägigen Seminars anzubieten, sondern die darin erworbenen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung zu bewerten.

In der Zwischenzeit wurden darüber hinaus schon viele Erfahrungen im Umgang mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz gewonnen und gibt es nun auch eine Vielzahl oberstgerichtlicher Entscheidungen, welche das Gesetz in der praktischen Umsetzung konkretisiert haben und im Rahmen dieses Seminars an die TeilnehmerInnen weitergegeben werden.

Programm

1. Seminartag: Donnerstag, 28. März 2019

Recht und Theorie 

08.45 Uhr:    Registrierung der TeilnehmerInnen
(nur am ersten und dritten Seminartag)

09.00 Uhr: Leistungsbild des Planungs- und Baustellenkoordinators

DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA

10.20 Uhr: Kaffeepause

10.40 Uhr: Bauarbeitenkoordinationsgesetz / Haftung

Dr. Volker MOGEL

12.40 Uhr: Mittagspause

14.00 Uhr: ArbeitnehmerInnenschutz / Bauarbeitenschutzverordnung

DI Karlheinz BAUER

15.40 Uhr: Kaffeepause

16.00 Uhr: Fortsetzung des o.a. Vortrages

DI Karlheinz BAUER

18.00 Uhr:      Ende des ersten Seminartages

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2. Seminartag: Freitag, 29. März 2019

Beispiele aus der Praxis 

08.30 Uhr: Arbeiten an konkreten Beispielen aus dem Hoch- und Tiefbau
(SIGE-Pläne, Unterlagen für spätere Arbeiten) / Diskussion


DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA
 
10.00 Uhr: Kaffeepause
 
10.20 Uhr: Fortsetzung des o.a. Vortrages

DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA

12.15 Uhr: Mittagspause

13.30 Uhr: Fortsetzung des o.a. Vortrages

DI Nobert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA

15.20 Uhr: Kaffeepause

15.40 Uhr: Vorgaben / Diskussion für / über die bis zum 3. Seminartag (12. April 2019)
zu erarbeitenden, konkreten Projekte (SIGE-Pläne)

DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA

17.00 Uhr:      Ende des zweiten Seminartages


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3. Seminartag: Freitag, 12. April 2019

08.45 Uhr:   Registrierung der TeilnehmerInnen

09.00 Uhr: Wiederholung und Zusammenfassung Leistungsbild des Planungs- und Baustellenkoordinators

DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA

10.20 Uhr:

Kaffeepause

10.40 Uhr: Präsentation und gemeinsame Diskussion über die erarbeiteten Projektarbeiten
(SIGE-Pläne, Unterlage für spätere Arbeiten) 

Parallel dazu:  Mündliche Prüfung über die bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Die Prüfung findet parallel zur Präsentation der Projektarbeiten statt. Die Einteilung der einzelnen Termine
für die Prüfung erfolgt in der Form, dass Präsentation und Prüfung nicht gleichzeitig stattfinden. 

Änderungen im Programmablauf vorbehalten! 

Zielgruppe

Zielgruppe sind ZiviltechnikerInnen der Fachgebiete Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, deren MitarbeiterInnen sowie alle an der Thematik Interessierte.

Vortragende

Ing. Andreas ANGERER, MBA, Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH, Graz

DI Karlheinz BAUER, Abteilungsleiter technischer Arbeitsschutz beim Arbeitsinspektorat Steiermark

Dr. Volker MOGEL, LL.M. EUR, Rechtsanwalt, geschäftsführender Gesellschafter der Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz

DI Norbert RABL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, GF der Norbert Rabl ZT GmbH, Graz

Organisatorisches

Teilnahmegebühr: EUR 1.200,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 960,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die  2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 600,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift

BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:

EURO   60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren

Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.

Inkl. Leistungen

  • Teilnahme am Seminar
  • Ablegung der Prüfung inkl. Zeugnis
  • umfangreiche Seminarunterlagen
  • Erfrischungsgetränke
  • Bewirtung in den Kaffeepausen

Veranstalter

ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz 

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Termin:

Donnerstag, 28. bis
Freitag, 29. März 2019
3. Seminartag & Prüfung:
Freitag, 12. April 2019

Ort:

ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz

Teilnahmegebühr:

1.200,00
(exkl. 20% MwSt.)

Anmeldeinfos:

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 14. März 2019

Ansprechpartner

Michaela Moravi
Telefon: 0316 / 81 18 02-17
Telefax: 0316 / 81 18 02-5
E-Mail: michaela.moravi@zt-forum.at

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