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Das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Bauarbeitenkoordinationsgesetz - BauKG), BGBl. I Nr. 37/1999, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat, wurde zuletzt durch BGBl. I Nr. 72/2016 mit Wirkung ab 1. April 2016, novelliert.
Weiters wurde mit 1. April 2016 zur praktischen Umsetzung des BauKG die ÖNORM B 2107„Koordination von Bauarbeiten für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Personen“ aufgelegt.
Diese ÖNORM regelt und klärt viele Punkte, welche das Gesetz offen lässt. Die professionelle Umsetzung der Koordination für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen wird auf praxisgerechte Ausrichtung vorgegeben.
ÖNORM B 2107 – 1: | Funktionen und Pflichten bei der Bauarbeitenkoordination |
ÖNORM B 2107 – 2: | Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie von Unterlagen für spätere Arbeiten |
Die Erfahrungen der letzten 19 Jahre haben gezeigt, dass es zunehmend zu strengeren Kontrollen über die erforderliche Qualifikation von Planungs- und Baustellenkoordinatoren kommt, bei denen es hilfreich ist, seine Kompetenz durch Zeugnisse bzw. Bestätigungen nachweisen zu können.
Dies hat uns dazu veranlasst, nicht nur eine umfassende Information über das Bauarbeitenkoordinationsgesetz inklusive der Novellen und der Inhalte der ÖNORM B 2107 in Form eines 3tägigen Seminars anzubieten, sondern die darin erworbenen Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung zu bewerten.
In der Zwischenzeit wurden darüber hinaus schon viele Erfahrungen im Umgang mit dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz gewonnen und gibt es nun auch eine Vielzahl oberstgerichtlicher Entscheidungen, welche das Gesetz in der praktischen Umsetzung konkretisiert haben und im Rahmen dieses Seminars an die TeilnehmerInnen weitergegeben werden.
1. Seminartag: Donnerstag, 28. März 2019
Recht und Theorie
08.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen (nur am ersten und dritten Seminartag) |
09.00 Uhr: | Leistungsbild des Planungs- und Baustellenkoordinators DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
10.20 Uhr: | Kaffeepause |
10.40 Uhr: | Bauarbeitenkoordinationsgesetz / Haftung Dr. Volker MOGEL |
12.40 Uhr: | Mittagspause |
14.00 Uhr: | ArbeitnehmerInnenschutz / Bauarbeitenschutzverordnung DI Karlheinz BAUER |
15.40 Uhr: | Kaffeepause |
16.00 Uhr: | Fortsetzung des o.a. Vortrages DI Karlheinz BAUER |
18.00 Uhr: | Ende des ersten Seminartages |
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2. Seminartag: Freitag, 29. März 2019
Beispiele aus der Praxis
08.30 Uhr: | Arbeiten an konkreten Beispielen aus dem Hoch- und Tiefbau (SIGE-Pläne, Unterlagen für spätere Arbeiten) / Diskussion DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
10.00 Uhr: | Kaffeepause |
10.20 Uhr: | Fortsetzung des o.a. Vortrages DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
12.15 Uhr: | Mittagspause |
13.30 Uhr: | Fortsetzung des o.a. Vortrages DI Nobert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
15.20 Uhr: | Kaffeepause |
15.40 Uhr: | Vorgaben / Diskussion für / über die bis zum 3. Seminartag (12. April 2019) zu erarbeitenden, konkreten Projekte (SIGE-Pläne) DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
17.00 Uhr: | Ende des zweiten Seminartages |
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3. Seminartag: Freitag, 12. April 2019
08.45 Uhr: | Registrierung der TeilnehmerInnen |
09.00 Uhr: | Wiederholung und Zusammenfassung Leistungsbild des Planungs- und Baustellenkoordinators DI Norbert RABL / Ing. Andreas ANGERER, MBA |
10.20 Uhr: |
Kaffeepause |
10.40 Uhr: | Präsentation und gemeinsame Diskussion über die erarbeiteten Projektarbeiten (SIGE-Pläne, Unterlage für spätere Arbeiten) |
Parallel dazu: | Mündliche Prüfung über die bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die Prüfung findet parallel zur Präsentation der Projektarbeiten statt. Die Einteilung der einzelnen Termine für die Prüfung erfolgt in der Form, dass Präsentation und Prüfung nicht gleichzeitig stattfinden. |
Änderungen im Programmablauf vorbehalten!
Zielgruppe sind ZiviltechnikerInnen der Fachgebiete Architektur, Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, deren MitarbeiterInnen sowie alle an der Thematik Interessierte.
Ing. Andreas ANGERER, MBA, Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH, Graz
DI Karlheinz BAUER, Abteilungsleiter technischer Arbeitsschutz beim Arbeitsinspektorat Steiermark
Dr. Volker MOGEL, LL.M. EUR, Rechtsanwalt, geschäftsführender Gesellschafter der Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Graz
DI Norbert RABL, Ing. Kons. f. Bauingenieurwesen, GF der Norbert Rabl ZT GmbH, Graz
Teilnahmegebühr: EUR 1.200,00 (exkl. 20 % MwSt.)
EURO 960,00 (exkl. 20 % MwSt.) für den / die 2. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
EURO 600,00 (exkl. 20 % MwSt.) ab dem / der 3. TeilnehmerIn mit derselben Rechnungsanschrift
BONUSAKTION 2019:
Bei Buchung mehrerer Seminare des ZT-FORUMS für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2019 erhalten Sie als VollzahlerIn nach Besuch als Dankeschön einen Gutschein in folgender Höhe:
EURO 60,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 1 Seminar
EURO 120,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 3 Seminaren
EURO 240,00 (exkl. 20% MwSt.) nach 10 Seminaren
Dieser Gutschein kann für alle Seminare des ZT-Forums (ausgenommen ZT-Kurse / Exkursionen) innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Pro Seminar ist nur ein Gutschein einlösbar. Nähere Infos finden Sie in unseren AGB.
ZIVILTECHNIKER-FORUM
für Ausbildung und Berufsförderung
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
Donnerstag, 28. bis
Freitag, 29. März 2019
3. Seminartag & Prüfung:
Freitag, 12. April 2019
ZIVILTECHNIKER-FORUM
Schönaugasse 7 / 3.OG
8010 Graz
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1.200,00 |
Anmeldeschluss:
Donnerstag, 14. März 2019
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